Prozess Zug rammt Güllewagen: Traktorfahrer vor Gericht

Weil sich sein Gülleanhänger beim Überqueren eines Bahnüberganges löste, soll ein Traktorfahrer für ein tödliches Zugunglück im Münsterland verantwortlich sein. Im Gerichtsprozess schildert er seine vergeblichen Versuche, die Katastrophe abzuwenden.

Der Angeklagte (l) mit seinem Verteidiger. Dem Traktorfahrer muß sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Foto: Friso Gentsch

Ibbenbüren/Münster. Nach einem schweren Zugunglück im Münsterland mit zwei Toten und mehreren Verletzten steht seit Mittwoch ein junger Traktorfahrer vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25-Jährigen vor, den tödlichen Zusammenstoß in Ibbenbüren im Frühjahr 2015 durch fahrlässiges Verhalten verursacht zu haben.

Er soll seinen Gülleanhänger nicht richtig am Traktor befestigt haben. Beim Überqueren der Gleise löste sich der angehängte Wagen und steckte auf dem Bahnübergang fest. Alle vier Räder wurden durch eine Notbremse blockiert, die durch das Reißen des Bremskabels ausgelöst worden war.

Eine herannahende Regionalbahn konnte nicht mehr rechtzeitig stoppen und raste mit mehr als 120 Stundenkilometern in das Hindernis. Der Triebwagen wurde eingedrückt. Der Lokführer und eine 18-Jährige starben, 15 Passagiere wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Vor dem Amtsgericht Ibbenbüren, das aus Platzgründen in Münster tagte, räumte der Angeklagte zum Prozessauftakt Versäumnisse ein. Er habe die Sicherung seines Gespanns nicht wie vorgeschrieben überprüft. Allerdings habe er den Anhänger nicht selbst angekuppelt und sei davon ausgegangen, dass alles ordnungsgemäß sei. Was passiert sei, tue ihm „wahnsinnig leid“.

Er schilderte seine verzweifelten Versuche, das Unglück abzuwenden. So hatte er einen Notruf abgesetzt, Nachbarn alamiert, die das Güllefass mit Ketten von den Gleisen schleppen sollten. Als sich wenige Minuten später die Schranken senkten, rannte er dem Zug entgegen, um den Lokführer zu warnen.

Am Unglückstag half der gelernte Fahrzeugmechatroniker wie regelmäßig auf dem Hof einer befreundeten Familie aus. Er hatte Gülle in eine Biogasanlage gebracht. Für den Prozess gegen ihn sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt.

Der Deutschen Bahn zufolge hat sich die Zahl der Unfälle an Bahnübergängen in den vergangenen Jahren verringert. 2015 waren es mit 154 erneut 17 Unfälle weniger als im Vorjahr. Bei etwa jedem vierten gibt es Tote. (dpa)