Ägyptisches Gericht hebt 149 Todesurteile auf
Kairo (dpa) - Das höchste ägyptische Berufungsgericht hat die Todesurteile gegen 149 Islamisten aufgehoben und ein Wiederaufnahmeverfahren angeordnet.
Die Anhänger der verbotenen Muslimbrüder waren schuldig gesprochen worden, elf Polizisten bei islamistischen Krawallen im Sommer 2013 „gelyncht“ zu haben. Dem Einspruch der Angeklagten gegen das Urteil gaben die Richter am Mittwoch statt, wie die staatliche Zeitung „Al-Ahram“ berichtete.
Nach dem Sturz des islamistischen Präsidenten Mohammed Mursi war nahe der Hauptstadt Kairo in Kerdasa eine Polizeistation überfallen worden. Dabei kamen neben den Sicherheitskräften auch zwei Zivilisten ums Leben. Der Zusammenstoß geschah am Tag der gewaltsamen Auflösung von Protestlagern der Muslimbrüder in Kairo mit Hunderten Toten - dem wohl blutigsten Tag in der neueren Geschichte Ägyptens.
Die Todesurteile für 34 weitere Beschuldigte seien nicht aufgehoben worden, berichtete „Al-Ahram“ weiter. Sie seien in Abwesenheit verurteilt worden und befänden sich nicht in den Händen der Behörden.
Seit der Entmachtung der Islamisten 2013 durch das Militär unter dem jetzigen Präsidenten Abdel Fattah al-Sisi werden die Muslimbrüder - egal ob moderat oder radikal eingestellt - als Terroristen verfolgt. Ägyptische Menschenrechtler sprechen von zehntausenden Regimegegnern, die weggesperrt, angeklagt oder verurteilt wurden. Immer wieder gibt es in dem Land auch Anschläge auf Sicherheitskräfte, für die Islamisten verantwortlich gemacht werden.
Die ägyptische Justiz wird international für ihre willkürlich erscheinenden Richtersprüche kritisiert. Allein in zwei Massenprozessen im Frühjahr 2014 waren mehr als 1200 Menschen mit der Todesstrafe belegt worden. Später wurden die Strafen der Beschuldigten teilweise in Haft umgewandelt. Die nachträgliche Abschwächung ergangener Todesurteile ist in Ägypten keine Seltenheit. Nur wenige Hinrichtungen wurden in den vergangenen Jahren ausgeführt.
Die am Mittwoch aufgehobenen Todesurteile hatte Amnesty International vergangenen Jahr als „skandalös“ und als weiteres Beispiel für die Voreingenommenheit der ägyptischen Strafjustiz bezeichnet.