Asylsuchende unterliegen vor Gericht in Australien

Sydney (dpa) - Australien darf Asylsuchende ungeachtet scharfer Kritik von Menschenrechtsorganisationen weiterhin in Internierungslagern in Nachbarstaaten unterbringen. Die umstrittene Praxis verstoße nicht gegen die Verfassung, urteilte das höchste Gericht am Mittwoch in Canberra.

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Es hatte sich mit dem Fall einer Frau aus Bangladesch befasst, die aus Gesundheitsgründen aus einem australischen Internierungslager im Pazifikstaat Nauru nach Australien gebracht worden war und die Rückkehr verweigerte.

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Mit dem Urteil droht ihr wie 267 weiteren Asylsuchenden die Abschiebung nach Nauru oder in das andere australische Internierungslager auf der Insel Manus in Papua-Neuguinea.

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Australien verweigert seit Antritt der konservativen Regierung im November 2013 jedem Asyl, der sich nicht schriftlich aus dem Ausland darum bewirbt. In den Jahren 2014/15 wurden auf diesem Weg rund 11 000 Menschen aufgenommen. Knapp 200 000 Menschen können jedes Jahr nach Australien umsiedeln, wenn sie die Einwanderungskriterien erfüllen.

Flüchtlinge, die versuchen, aus Indonesien oder Sri Lanka per Boot nach Australien zu gelangen, werden in die Internierungslager gebracht. Erhalten sie aufgrund ihrer persönlichen Notlage Asyl, will Australien sie in Drittländer schicken. Verhandlungen darüber laufen aber stockend. Manche Leute sitzen seit mehr als zwei Jahren in den Lagern fest. Menschenrechtler kritisieren die Zustände dort scharf.

„Die Gesetzmäßigkeit ist eine Sache, die Moral eine andere“, sagte Anwalt Daniel Webb vom Zentrum für Menschenrechte und Gesetze (HRLC) nach dem Urteil in Canberra. Das Zentrum hatte die Klage geführt.

Ende Dezember waren 1459 Asylsuchende in Nauru und auf Manus, darunter 68 Kinder. Knapp 1800 lebten in Einrichtungen in Australien selbst.