Videos werden ausgewertet Attentäter reiste von Düsseldorf nach Manchester

Berlin/Düsseldorf (dpa) - Der Manchester-Attentäter Salman Abedi ist nach Erkenntnissen der Polizei über den Flughafen Düsseldorf nach Großbritannien geflogen.

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Allerdings sei er hier nur umgestiegen und habe sich dafür kurzzeitig im Transit- beziehungsweise Sicherheitsbereich aufgehalten, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Bisher hätten die Ermittlungen der NRW-Sicherheitsbehörden zu keinen weiteren Erkenntnissen für Kontakte des Mannes nach NRW geführt.

Zuvor hatte „Focus Online“ berichtet, dass Abedi vier Tage vor dem Anschlag mit 22 Todesopfern von Düsseldorf nach Manchester gekommen sei. Im Jahr 2015 sei er bereits einmal von Frankfurt am Main aus nach Großbritannien gereist. Auch dabei war er nach ZDF-Informationen offenbar nur auf der Durchreise. Jetzt sei er aus der Türkei nach Düsseldorf gekommen und dann weitergeflogen. Diese Informationen hätten deutsche Sicherheitsbehörden von britischen Ermittlern erhalten, berichtete das ZDF.

Nach Informationen des Senders war Abedi nicht im sogenannten Schengen-Informations-System (SIS) registriert, also auch nicht zur Fahndung oder zur Meldung seiner Reiseaktivitäten ausgeschrieben. Auch der „Focus“ berichtete, Abedi sei nicht in internationalen Fahndungssystemen erfasst gewesen. „Die Szene ist international eng verflochten“, sagte ein BKA-Experte dem Magazin. „Wir müssen klären, ob Abedi in Syrien Leute kennengelernt hat, die er jetzt in NRW oder Hessen getroffen hat.“

Laut „Bild“-Zeitung werten die Ermittler jetzt die Aufzeichnungen der zentralen Videoüberwachung des Düsseldorfer Flughafens aus. Dabei sollen mögliche Kontakte des Attentäters mit Personen, die sich zur selben Zeit im Transit- und Sicherheitsbereich aufhielten, festgestellt und erfasst werden. Auch Fluggastdaten würden abgeglichen.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erklärte am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, die britischen und deutschen Sicherheitsbehörden stünden „in engstem Kontakt“. Und: „Selbstverständlich sind auch etwaige Bezüge in andere Länder sowie mögliche Reisewege Teil dieser Ermittlungen.“ Ähnlich äußerte sich auch eine Sprecherin des Bundeskriminalamts.