Umstrittene Justizreform Bericht: EU-Kommission bereitet Verfahren gegen Polen vor
Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission bereitet sich nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ auf ein Rechtsstaatsverfahren gegen Polen vor.
Schon nächste Woche könnte die Brüsseler Behörde diesen beispiellosen Schritt tun, falls Polens neuer Ministerpräsident Mateusz Morawiecki im Konflikt um die polnische Justizreform keine Umkehr zusage, meldete das Blatt am Donnerstagabend vorab. Ein Kommissionssprecher betonte allerdings auf Anfrage, noch sei nichts entschieden.
Es geht um ein Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen der „eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ der Rechtsstaatlichkeit. Die Klausel wurde bislang noch gegen keinen Mitgliedsstaat angewandt und gilt als extrem harte Sanktion. Hintergrund ist der Umbau der Justiz in Polen durch die Regierungspartei PiS.
Vorgesehen sind in dem EU-Verfahren mehrere Stufen. Beantragt die Kommission das Verfahren, müssten die Mitgliedsstaaten zunächst mit Vier-Fünftel-Mehrheit entscheiden, dass ein klares Risiko einer solchen schwerwiegenden Verletzung besteht.
Anschließend könnten sie einstimmig beschließen, dass dieser Verstoß tatsächlich vorliegt. Die Schwelle dürfte aber kaum zu nehmen sein, weil Ungarn bereits ein Veto angekündigt hat. In dem Fall könnte auch die vorgesehene Suspendierung von Stimmrechten Polens nicht beschlossen werden.