Berlin muss nicht für Nazi-Opfer zahlen
Deutschland gewinnt im Streit gegen Italien um individuelle Wiedergutmachungen.
Den Haag. Deutschland muss den Opfern von Nazi-Verbrechen in Italien keine individuellen Entschädigungen zahlen. Die Bundesrepublik bekam gestern vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag mit ihrer Völkerrechtsklage gegen Italien recht. Laut Urteil ist Deutschland nicht zur Zahlung von Einzel-Wiedergutmachungen an Angehörige der Opfer deutscher Kriegsverbrechen verpflichtet. Die in Italien gefällten Urteile zu Nazi-Verbrechen zwischen 1943 und 1945 verstoßen demnach gegen das Völkerrecht. Damit geht ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Berlin und Rom zu Ende.
Laut Urteil verstieß Italien gegen seine Verpflichtung, die Immunität der Bundesrepublik Deutschland zu respektieren. Rom hätte Klagen von Privatpersonen gegen Deutschland vor italienischen Gerichten gar nicht erst zulassen dürfen. Verhandlungen über Entschädigungen würden allein zwischen Staaten geführt. Die Staatenimmunität verhindert, dass Staaten als Rechtsnachfolger von Unrechtsregimen vor Gerichten anderer Länder belangt werden können.
Deutschland hatte auf Grundlage eines Abkommens von 1961 Reparationszahlungen von 40 Millionen Mark für Nazi-Verbrechen an Italien geleistet. Rund 600 000 italienische Militärinternierte waren aber weitgehend leer ausgegangen. Red