Berlusconi im Korruptionsprozess freigesprochen
Mailand (dpa) - Silvio Berlusconi hat es wieder einmal geschafft: Der italienische Ex-Regierungschef ist im Korruptionsprozess um den Anwalt David Mills wegen Verjährung freigesprochen worden. Dieses Urteil fällte das Mailänder Strafgericht am Samstag nach etwa fünf Prozessjahren.
Die Urteilsbegründung legte das Gericht noch nicht vor. Der 75-jährige Ex-Ministerpräsident war angeklagt, dem Briten in den 90er Jahren für Falschaussagen in zwei Prozessen 600 000 Dollar Bestechungsgeld gezahlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten fünf Jahre Haft gefordert. Berlusconi setzte darauf, dass er in jedem Fall schon bald von einer Verjährung profitieren könnte. Seine Anwälte plädierten zudem auf unschuldig.
„Es ist sinnlos, das zu kommentieren“, meinte Staatsanwalt Fabio De Pasquale nach dem Urteil. Mit einem Strahlen quittierten es hingegen Berlusconis Anwälte Niccolo Ghedini und Piero Longo, wie TV-Bilder zeigten. „In einem normalen Land hätte dieser Prozess gar nicht begonnen, jetzt wurde die Verurteilung eines Unschuldigen vermieden“, sagte Gaetano Quagliariello von Berlusconis Partei PdL.
Das Gericht will die Urteilsbegründung innerhalb von 90 Tagen vorlegen. Daraus dürfte dann auch hervorgehen, ob Berlusconi nach Auffassung der Richter die Straftaten begangen hat oder nicht. Parteifreunde meinten, er hätte auch in der Sache freigesprochen werden müssen.
Wäre Berlusconi in dieser ersten Instanz verurteilt werden, hätte das nicht bedeutet, dass er ins Gefängnis hätte gehen müssen. Nach italienischem Recht gibt es noch zwei Berufungsinstanzen. Die Anklage ging allerdings von einer Verjährung erst im Mai aus. Berlusconis Prozess war von dem gegen Mills abgetrennt worden, auch weil ihm das Parlament mit einem Gesetz zeitweise Teilimmunität beschafft hatte. Mills wurde im Februar 2009 in Abwesenheit verurteilt, später dann jedoch vom höchsten italienischen Berufungsgericht freigesprochen.
In mehr als 100 Rechtsverfahren seien über 900 Staatsanwälte in den Jahrzehnten mit ihm und seinem Konzern beschäftigt gewesen, hatte der am Samstag nicht im Gericht anwesende Berlusconi festgehalten. Er hatte wiederholt erklärt, dass er von befangenen Richtern verfolgt werde.
Ein Schuldspruch in erster Instanz wäre keine Premiere für Berlusconi gewesen. Bereits 1997 und 1998 wurde er wegen Korruption, Bilanzfälschung und unerlaubter Parteienfinanzierung in zwei Verfahren zu insgesamt mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Er wurde dann in der nächsten Instanz freigesprochen oder die Straftaten waren verjährt. Zu der Zeit liefen ein halbes Dutzend Verfahren gegen den Mailänder Politiker, auch wegen Bestechung und Steuerhinterziehung.
Ein Vierteljahr nach seinem Rücktritt als Regierungschef sind es derzeit nach dem Mills-Prozess noch drei Verfahren gegen Berlusconi. Darunter ist als spektakulärster der „Rubygate“-Prozess wegen illegalem Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch.