Britischer Supreme Court Heftige Niederlage für Johnson - Parlaments-Zwangspause ist rechtswidrig
London · Vernichtende Niederlage für Premierminister Boris Johnson: Das oberste britische Gericht attestiert dem Regierungschef, mit der Zwangspause für das Parlament das verfassungsmäßige Recht gebrochen zu haben. Die Suspendierung des Parlaments ist null und nichtig.
Das oberste britische Gericht (Supreme Court) hat die von Premierminister Boris Johnson auferlegte Zwangspause des Parlaments für rechtswidrig erklärt und mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Für den Regierungschef ist das eine vernichtende Niederlage.
Die elf Richter des Supreme Courts entschieden einstimmig, dass die Zwangspause einen „extremen Effekt“ auf das Parlament hatte, seinem verfassungsmäßigen Auftrag nachzukommen, wie die Vorsitzende Richterin Lady Brenda Hale bei der Urteilsverkündung ausführte. Das Parlament habe aber ein Recht darauf, in der Zeit vor einem wichtigen Ereignis wie dem geplanten EU-Austritt am 31. Oktober eine Stimme zu haben.
Es handelt sich laut Hale um einen einmaligen Fall, den es unter diesen Umständen noch nie gegeben habe und „den es wahrscheinlich auch nie wieder geben wird“.
Begonnen hatte die Zwangspause in der Nacht zum 10. September. Bei der Abschlusszeremonie kam es zu tumultartigen Szenen. Das Parlament sollte erst am 14. Oktober - etwa zwei Wochen vor dem geplanten Brexit - wieder zusammentreten.
Trotz Zwangspause konnte Johnson nicht verhindern, dass die Abgeordneten ein Gesetz verabschiedeten, das den Premierminister zum Beantragen einer weiteren Verlängerung der Brexit-Frist verpflichtet. Sollte bis zum 19. Oktober kein Abkommen ratifiziert sein, müsste Johnson einen entsprechenden Antrag nach Brüssel schicken.
Der Regierungschef will sich dem jedoch nicht beugen. Wie das gehen soll, ohne das Gesetz zu brechen, erklärte Johnson bisher nicht. Es ist gut möglich, dass auch dieser Streit wieder vor Gericht landen wird.
Großbritannien hat - anders als Deutschland - keine in einem einzelnen Dokument niedergelegte Verfassung. Sie besteht stattdessen aus einer ganzen Reihe von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Konventionen. Die Verfassung entwickelt sich durch Gesetzgebung oder neue Interpretationen bestehender Regeln ständig weiter und wird neuen Verhältnissen angepasst. Manchmal ist daher auch von einer politischen Verfassung die Rede.