#Brexit Das ändert der Brexit für die Deutschen

Die Briten gehen, viele Fragen bleiben. Wie wird sich der Abschied des Vereinigten Königreichs von der EU auf den Alltag der Deutschen auswirken? In vielen Fällen werden die Folgen erst zu spüren sein, wenn der Brexit nach der Übergangsfrist tatsächlich passiert ist.

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Berlin. Sobald Großbritannien die EU verlässt, werden das auch die Menschen in Deutschland zu spüren bekommen. Besonders für Touristen und Studenten dürfte sich bei Aufenthalten auf den Inseln so manches ändern. Anleger spüren die Auswirkungen des Brexits schon jetzt. Eine Übersicht zu Folgen der EU-Austrittsentscheidung:

EINREISE UND AUFENTHALT: Großbritannien gehört nicht zu den Staaten des Schengener Abkommens, bei der Einreise gibt es schon jetzt strengere Kontrollen als in anderen Teilen der EU. Daran werde sich erstmal nichts ändern, erklärt Bernd Krieger, Leiter des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz Deutschland. Ob der Personalausweis auch künftig reicht oder ob der Reisepass oder sogar ein Visum erforderlich ist, lässt sich noch nicht absehen. Grundsätzlich könnte es laufen wie in der Schweiz und Norwegen. Dort dürfen sich EU-Bürger bis zu 90 Tage lang visumsfrei aufhalten. Laut dem Auswärtigem Amt erkennen aber viele Behörden und Banken den EU-Personalausweis in Norwegen nicht an. Das Ministerium rät deshalb, bei einem längeren Aufenthalt immer einen Reisepass dabeizuhaben.

FAHRGAST- UND FLUGGASTRECHTE: EU-Verordnungen sprechen Reisenden zum Beispiel bei der Verspätung oder Annullierung eines Fluges eine Entschädigung zu. Möglich - aber nicht sicher - ist, dass Großbritannien solche Regelungen weiterhin einhält. Laut Krieger garantieren zum Beispiel auch Island und Norwegen die gleichen Fahrgastrechte wie EU-Länder, denn sie gehören dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an. Ansprüche hat man aber nur, wenn man von einem Flughafen in der EU abfliegt oder mit einer EU-Fluglinie in einem Mitgliedsland ankommt. Fliegt man mit einer Nicht-EU-Fluglinie - wie künftig British Airways - in Großbritannien ab und verspätet sich stark, gebe es künftig keine zugesicherten Ersatzleistungen mehr.

KRANKENVERSICHERUNG: Für deutsche Touristen, die in Großbritannien erkranken, ändert sich bis zum tatsächlichen Austritt der Briten aus der EU nichts. So lange übernehmen die Krankenkassen weiterhin die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Voraussetzung ist, dass der Reisende sich einen Arzt sucht, der für den National Health Service (NHS) arbeitet, erklärt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Unter www.nhs.uk/pages/home.aspx finden Reisende Listen mit Ärzten und Kliniken am Aufenthaltsort. Für privat Krankenversicherte gilt: Bei vorübergehenden Aufenthalten macht es keinen Unterschied, ob Großbritannien zur EU gehört oder nicht, erklärt der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). „Die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen übernimmt die private Krankenversicherung weltweit, wenn der Auslandsaufenthalt nicht länger als einen Monat dauert“, sagt Nina Schultes vom PKV.

GELDANLAGE: Die schweren Kursschwankungen nach dem Votum für den Brexit sollten Anleger nicht zu überstürztem Handeln veranlassen. Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) rät zu Gelassenheit: Er rechne zwar auch in den kommenden Tagen mit „mittleren Börsenbeben“. Langfristig sollten die Auswirkungen des Brexits für Anleger aber gering ausfallen, erwartet Kurz. Zudem böten Kursrückgänge immer die Chance, Aktien guter Unternehmen relativ billig nachzukaufen. Das Abstimmungsergebnis in Großbritannien hatte am Freitag sofort für heftige Turbulenzen an der Börse gesorgt.

STUDIENAUFENTHALTE: Der Brexit macht ein Studium für Deutsche in Großbritannien möglicherweise deutlich teurer. Wer nicht mit dem Erasmus-Programm kommt, zahlt als EU-Bürger bislang die „home fees“, erklärt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Menschen aus Ländern außerhalb der EU müssen dagegen „overseas fees“ berappen, die deutlich höher sind. Nach einem Brexit könnten für Deutsche und andere EU-Bürger diese höheren Sätze fällig werden. Zwangsläufig ist das aber nicht. Obwohl auch die Schweiz nicht in der EU ist, zahlen Studenten aus der Schweiz derzeit die reduzierten Studiengebühren. Wer mit dem Erasmus-Programm nach Großbritannien kommt, muss derzeit keine Studiengebühren aufbringen. Auch das könnte sich ändern, aber auch das muss nicht sein. Erasmus ist nicht an die EU-Mitgliedschaft gekoppelt - die Nicht-EU-Länder Island, Norwegen, Mazedonien und die Türkei sind ebenfalls bei dem Programm dabei. Aus Deutschland gehen pro Jahr etwa 4000 bis 5000 Studenten an britische Hochschulen.

ROAMING: Sobald Großbritannien kein EU-Mitglied mehr ist, könnten auf Reisende höhere Mobilfunkkosten zukommen. Innerhalb der EU sollen 2017 zwar die Roaming-Kosten komplett entfallen. Für Großbritannien müssen Anbieter diese Vorgabe aber theoretisch nicht umsetzen, sagt Thorsten Neuhetzki vom Telekommunikationsportal „Teltarif.de“. „Unterm Strich könnte das Telefonieren und Surfen für Mobilfunkkunden in Großbritannien nach dem Brexit teurer werden.“ Zu der Frage, wie Großbritannien nach dem EU-Austritt tariflich behandelt werden könnte, wollten sich die großen Mobilfunkanbieter Telekom, Telefónica (O2/E-Plus) und Vodafone auf Anfrage zunächst nicht äußern. Was passieren kann, zeigen die Beispiele anderer europäischer Nicht-EU-Länder wie der Schweiz oder Norwegen. Diese gruppieren viele Mobilfunkanbieter derzeit trotzdem in den Euro-Tarif ein - manche aber auch nicht. Diese Tariffreiheit hätten die Provider nach dem Brexit auch in Bezug auf Großbritannien, sagt Neuhetzki. dpa