Empörung in Lateinamerika über neue NSA-Enthüllungen
Brasília/Mexiko-Stadt (dpa) - Der US-Geheimdienst NSA soll Brasiliens Präsidentin Rousseff und den damaligen mexikanischen Präsidentschaftskandidaten Peña Nieto abgehört haben. Die Regierungen in Brasília und Mexiko-Stadt verlangen von Washington eine Erklärung zu den Vorwürfen.
Beide Staaten reagierten empört auf die jüngsten Enthüllungen über US-Spionage und bestellten die Botschafter der Vereinigten Staaten ein.
Am Sonntagabend hatte der brasilianische Fernsehsender TV Globo unter Berufung auf den „Guardian“-Journalisten Glenn Greenwald berichtet, der US-Geheimdienst NSA habe systematisch die Telefonverbindungen und E-Mails der brasilianischen Präsidentin Dilma Rousseff ausgespäht.
Der heutige mexikanische Staatschef Enrique Peña Nieto sei im vergangenen Jahr bereits vor seinem Wahlsieg ausspioniert worden. Insbesondere seien Gespräche Peña Nietos über die zukünftige Besetzung seines Kabinetts abgehört worden, berichtete der Sender unter Verweis auf vom Informanten Edward Snowden weitergeleitete NSA-Dokumente. Die Namen von zwei später ernannten Ministern seien sechs Monate vor ihrer öffentlichen Bekanntgabe in den Unterlagen erschienen.
Brasiliens Außenminister Luiz Figueiredo bezeichnete die mutmaßliche Ausspähung als „eine inakzeptable und nicht hinnehmbare Hoheitsverletzung“. Er habe US-Botschafter Thomas Shannon aufgefordert, innerhalb von einer Woche eine schriftliche Erklärung zu den Beschuldigungen abzugeben. „Praktiken dieser Art sind unvereinbar mit dem notwendigen Vertrauen für eine strategische Allianz beider Länder“, sagte Figueiredo.
Rousseff wird am 23. Oktober zu einem Staatsbesuch in den USA erwartet. Ob Brasilien an den Reiseplänen festhalte und auch die künftigen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten, würden von der Antwort von US-Botschafter Shannon abhängen, sagte Figueiredo.
Das mexikanische Außenministerium schickte eine Protestnote nach Washington. Die Regierung verurteile jede Spionage gegen mexikanische Staatsbürger, hieß es in einer Mitteilung. Sie verstoße gegen die UN-Charta und die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs.