Nach Putschversuch Gericht weist Menschenrechtsklage türkischer Richterin ab
Straßburg (dpa) - Eine türkische Richterin ist mit einer Klage gegen ihre Festnahme nach dem Putschversuch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert.
Die Klägerin müsse zunächst vor das türkische Verfassungsgericht ziehen, heißt es in der Entscheidung aus Straßburg. Der Gerichtshof befasste sich darin zum ersten Mal mit den Ereignissen vom 15. Juli.
Die Richterin hatte in ihrer Beschwerde darauf verwiesen, dass auch zwei Mitglieder des Verfassungsgerichts und Anwälte, die dort arbeiteten, festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden waren. Das Gericht könne deshalb nicht mehr unvoreingenommen entscheiden.
Der Menschenrechtsgerichtshof sah darin jedoch keine „besonderen Umstände“, um eine Ausnahme von der Regel zu machen, dass man den Rechtsweg im Heimatland vollständig beschreiten muss, bevor man vor dem europäischen Gericht klagen kann.
Auch an der Wirksamkeit einer Beschwerde vor dem türkischen Verfassungsgericht wollten die Straßburger Richter selbst unter den derzeitigen Verhältnissen nicht zweifeln. Immerhin hätte die Klägerin trotz ihrer Befürchtung, die Verfassungsrichter könnten wegen der Festnahmen ihrer Kollegen voreingenommen sein, eine Klage zumindest einreichen können. Gegen die Straßburger Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel. (Beschwerde-Nr. 56511/16)
Der türkische Regierungskritiker und Anwalt Ayhan Erdogan hält den Verweis auf den Rechtsweg in der Türkei zwar für formal richtig, am Ende aber für rein theoretisch. Die AKP, die Partei des Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, habe die Justiz immer weiter unter ihre Kontrolle gebracht. Außerdem seien seit dem Putschversuch mehr als 3000 Richter und Staatsanwälte entlassen worden.
Insgesamt hat die türkische Führung mittlerweile über 60 000 Menschen entlassen. Über 36 000 sitzen Medienberichten zufolge in Untersuchungshaft. Ihnen werden Verbindungen zu der Bewegung des in den USA lebenden Predigers Fethullah Gülen vorgeworfen, den die Regierung für den Putschversuch verantwortlich macht.
Beim Menschenrechtsgericht sind im Zusammenhang mit dem Putschversuch und seinen Folgen in der Türkei bereits 3000 Beschwerden eingegangen. Es wird erwartet, dass die Zahl steigt.