Türkei: Golfstaaten respektlos Katar-Krise spitzt sich zu

Doha (dpa) - Die schwere diplomatische Krise zwischen Katar und vier arabischen Staaten spitzt sich weiter zu: Das Emirat soll binnen zehn Tagen unter anderem seine Beziehungen zum Iran einschränken, die türkischen Soldaten aus dem Land werfen und den Sender Al-Dschasira dicht machen.

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Die Forderungen sind Teil einer Liste mit insgesamt 13 Punkten, die Saudi-Arabien, Ägypten, Bahrain und die Vereinigten Arabischen Emirate am Donnerstag an Katar übergeben ließen, deren Inhalt aber erst später bestätigt wurde.

Die Regierung in Doha bestätigte den Erhalt. Sie kündigte die Prüfung der Vorgaben an, um eine angemessene Antwort vorzubereiten, wie die staatliche katarische Nachrichtenagentur QNA unter Berufung auf das Außenministerium berichtete.

Die vier arabischen Staaten hatten am 5. Juni ihre diplomatischen Beziehungen zu Katar abgebrochen, den Luftverkehr gestoppt und die Grenzen geschlossen. Weitere sunnitisch-islamische Staaten schlossen sich der Blockade an. Sie beschuldigen Katar, Terrororganisationen zu unterstützen.

Der Forderungskatalog zeigt indes, dass es in dem Konflikt längst nicht mehr allein um den Vorwurf der Nähe Katars zu extremistischen Gruppen geht. Punkt eins der Liste sieht vor, dass das Emirat die Beziehungen zum Iran kappt oder auf ein Minimum reduziert: Jegliche militärische oder geheimdienstliche Zusammenarbeit müsse beendet, die diplomatischen Vertretungen Katars im Iran müssten geschlossen werden. Der schiitische Iran und das sunnitische Königshaus von Saudi-Arabien konkurrieren um die Vorherrschaft in der Region.

Katar dürfe sich nicht mehr in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einmischen, hieß es. In Punkt zwei verlangen die vier Staaten konkret, dass der derzeit in Katar im Bau befindliche türkische Militärstützpunkt sofort geschlossen werde. Katar müsse jede militärische Kooperation mit der Türkei innerhalb Katars beenden.

Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan nannte die Forderung respektlos. „Wenn wir mit irgendeinem Land ein Verteidigungsbündnis abschließen, fragen wir etwa jemanden um Erlaubnis?“, sagte Erdogan laut der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu in Istanbul. Die Übermittlung der Forderungsliste an Katar verstoße zudem gegen internationales Recht.

Das türkische Außenministerium verteidigte unterdessen die militärische Zusammenarbeit und betonte, es gehe bei der Stationierung der Truppen darum, Katar bei der militärischen Ausbildung zu unterstützen und einen Beitrag zur Sicherheit in der Region zu leisten. „Unsere Aktivitäten richten sich nicht gegen ein bestimmtes Land“, hieß es in einer Erklärung. Erdogan hatte wiederholt das Vorgehen gegen Katar kritisiert und den saudischen König Salman gebeten, den Konflikt beizulegen.

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) warfen Katar vor, die Liste mit den Forderung an die Medien durchgestochen zu haben. Dieses „kindische Verhalten“ untergrabe die Vermittlungsbemühungen. Katar beschuldigte seinerseits die Blockade-Staaten der Veröffentlichung.

Die Liste sieht des weiteren vor, dass Katar sämtliche Verbindungen zur Muslimbruderschaft, zur libanesischen Schiitenmiliz Hisbollah, zum sogenannten Islamischen Staat und zu anderen terroristischen und „sektiererischen“ Organisationen kappt.

Außerdem müssten der Nachrichtensender Al-Dschasira und alle direkt und indirekt von Katar geförderten Medien wie „Arabi21“, „Rassd“ und „Sharq“ geschlossen werden. Katar habe zehn Tage Zeit, um die Forderungen zu erfüllen. Beobachter sprechen von harten Vorgaben, die Katar voraussichtlich nicht erfüllen werde. Al-Dschasira wies Rufe nach seiner Schließung zurück. Die Forderungen seien nichts anderes als ein Versuch, die Meinungsfreiheit in der Region und das Recht der Menschen auf Information zu unterdrücken.

Die Liste sieht auch vor, dass Katar polizeilich gesuchten Bürgern Saudi-Arabiens, Ägyptens, der Vereinigten Arabischen Emirate und Bahrains die Einbürgerung verweigern soll. Die Regierung solle zudem jenen die katarische Staatsbürgerschaft entziehen, bei denen eine Doppelstaatsbürgerschaft die Gesetze ihres Herkunftslandes verletzt.