Selbstmordattentat in Istanbul Lebenslänglich für drei Syrer wegen Anschlags auf Deutsche

Istanbul (dpa) - Mehr als zwei Jahre nach einem Selbstmordanschlag auf Deutsche in Istanbul hat ein türkisches Gericht drei Syrer zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie bei der Vorbereitung des Anschlags geholfen hatten.

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Sie wurden unter anderem wegen Beihilfe zur Tötung von zwölf Personen schuldig gesprochen, wie aus den Gerichtsunterlagen hervorging. Bei dem Anschlag am 12. Januar 2016 im Istanbuler Altstadtviertel Sultanahmet waren zwölf Deutsche getötet und 16 weitere Menschen verletzt worden.

Ein Iraker erhielt laut Gerichtsunterlagen wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Er wurde aber zunächst wegen der langen Dauer der Untersuchungshaft unter Auflagen entlassen.

18 von insgesamt 26 Angeklagten - die meisten davon Syrer - wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Zudem wurde das Verfahren von vier weiteren flüchtigen Beschuldigten abgetrennt. Als Begründung gab das Gericht laut Unterlagen an, dass die vier Flüchtigen noch nicht gefasst und damit noch nicht vernommen werden konnten.

Die drei Syrer wurden neben der Beihilfe zur Tötung unter anderem auch für die Verletzung von 16 Personen schuldig gesprochen. Zudem sah es das Gericht laut Unterlagen als erwiesen an, dass die Verurteilten im „Besitz von unerlaubtem gefährlichen Material“ waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Prozess hatte im Juli 2016 begonnen. Schon an vergangenen Verhandlungstagen war ein Abschluss des Verfahrens erwartet worden. Dazu kam es nicht, unter anderem wegen Krankheitsfällen und eines überraschenden Wechsels der Richter und Beisitzer.

Die Behörden identifizierten den Selbstmordattentäter als den 1988 in Saudi-Arabien geborenen Syrer Nabil Fadli. Laut Gerichtsunterlagen war Fadli IS-Anhänger und ließ sich rund einen Monat vor dem Attentat von Syrien in die Türkei schmuggeln. Der IS hatte sich nicht zu der Tat bekannt.