In der Entscheidung macht das Gericht Polen mitverantwortlich für Verstöße gegen Folterverbot und unmenschliche Behandlung. „Polen kannte die Art und Absichten der CIA-Aktivitäten auf seinem Territorium zu dieser Zeit“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Nach dem noch nicht rechtskräftigem Urteil muss Polen den beiden Klägern, einem Palästinenser und einem Mann aus Saudi-Arabien, 100 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.