Menschenrechtsgerichtshof Migranten auf Lampedusa unzulässig eingesperrt
Straßburg (dpa) - Der Menschenrechtsgerichtshof hat Italien verurteilt, weil es Flüchtlinge in einem Aufnahmezentrum auf Lampedusa quasi eingesperrt hat.
Da es für diese Inhaftierung keine klare Rechtsgrundlage gegeben habe, seien die Migranten in ihrem Recht auf Freiheit verletzt worden, entschieden die Straßburger Richter.
Geklagt hatten drei Tunesier, die 2011 über das Mittelmeer aus ihrem Land geflohen und wenige Tage später wieder abgeschoben worden waren. Vor Gericht hatten sie auch die hygienischen Zustände in dem Aufnahmezentrum auf der italienischen Insel beanstandet. Dem Menschenrechtsgerichtshof zufolge kamen die Verhältnisse in der Unterkunft allerdings nicht einer unmenschlichen Behandlung gleich.
Die Tunesier hatten außerdem vorgetragen, ohne ein korrektes Asylverfahren nach Tunesien zurückgeschickt worden zu sein. Ihre Abschiebung sei eine unzulässige kollektive Rückführung gewesen. Dem Urteil zufolge haben Asylbewerber allerdings nicht in jedem Fall ein Recht auf eine individuelle Befragung. Ausreichend ist danach, dass sie ihre Argumente vorbringen können und die Behörden diese prüfen.
Rechtsmittel gegen eine Abschiebung müssten zudem nicht zwingend eine aufschiebende Wirkung haben. Es sei denn, jemand trägt vor, dass ihm in dem Land, in das er abgeschoben werden soll, eine unmenschliche Behandlung oder Lebensgefahr droht. (Beschwerde-Nr. 16483/12)