Sie dürfen Zeugen befragen und Akten einsehen, auch Unterlagen britischer Geheimdienste. Sie sind aber nicht befugt, vermeintliche Schuldige anzuklagen oder zu verurteilen.
Zu den Sitzungen in einem Londoner Gerichtsgebäude sind Medien und die Öffentlichkeit zugelassen, solange keine besonders heiklen Fragen besprochen werden, die die nationale Sicherheit Großbritanniens gefährden könnten. Litwinenko hatte für den sowjetischen Geheimdienst KGB gearbeitet und war 2000 nach Großbritannien gekommen. Der Fall hatte zu diplomatischen Verwerfungen zwischen Großbritannien und Russland geführt, weil Moskau die von den Briten ausgemachten Hauptverdächtigen nicht ausliefern wollte.