Österreicher streiten über Chancen der Kandidaten
Wien (dpa) - Nach Annullierung der Präsidentenwahl in Österreich erscheint der Ausgang der neuen Stichwahl völlig ungewiss. Ein neuer Urnengang wird für Ende September erwartet.
Meinungsforscher und Polit-Experten zeigten sich uneinig, ob der von den Grünen unterstützte Sieger der annullierten Wahl, Alexander Van der Bellen, oder der Kandidat der rechten FPÖ, Norbert Hofer, die besseren Karten habe.
„Seriöserweise können wir das jetzt überhaupt nicht einschätzen. Es gibt keine Erfahrungswerte“, sagte Meinungsforscher Peter Hajek. Der Wahlkampf werde aber voraussichtlich stark polarisieren: „Natürlich wird das ein aufgeheizter, emotionaler Wahlkampf werden“, war sich Polit-Berater Thomas Hofer sicher. Repräsentative Umfragen gab es am Samstag noch nicht, beide Lager begannen bereits wieder ihren Wahlkampf.
Am Freitag erklärte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien die Stichwahl zum höchsten Amt im Land nach einer Anfechtung der FPÖ für ungültig. Ein bisher einmaliger Vorgang. Das Rennen in die Wiener Hofburg ist somit wieder offen. Der ehemalige Grünen-Chef Van der Bellen siegte im Wahlgang im Mai mit knappem Vorsprung von nur rund 31 000 Stimmen.
Nicht überrascht über das Urteil zeigte sich der ehemalige Präsident des VfGH, Ludwig Adamovich: „Die Vorgänge, die jetzt zur Aufhebung geführt haben, die hat es sicher schon lange Zeit gegeben“, sagte Adamovich der Tageszeitung „Der Standard“ (Samstag). Alle politischen Parteien setzen sich nun für eine Wahlreform ein. Wie diese genau aussehen soll, war jedoch noch nicht klar. Einigkeit herrschte aber darüber, dass der kommende Wahlgang besonders penibel durchgeführt werden müsse.
Grund der Annullierung waren viele formale Fehler und Rechtswidrigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlkarten. Auch die vorzeitige Weitergabe von Teilergebnissen an Medien und Forschungsinstitute - seit Jahrzehnten Usus in Österreich - wurde als Grund angeführt. Tatsächliche Manipulationen hatte das Gericht ausdrücklich nicht festgestellt. Aber die bloße Möglichkeit dazu reiche gesetzlich für eine Wahlwiederholung aus.