Das teilte Dmitri Kolbassin von der Menschenrechtsorganisation Agora am Donnerstag in Moskau mit.
Die Musikerinnen Nadeschda Tolokonnikowa, Maria Aljochina und Jekaterina Samuzewitsch waren im August wegen Rowdytums aus Hass gegenüber Gläubigen verurteilt worden. Tolokonnikowa und Aljochina sitzen im Straflager, Samuzewitsch ist auf Bewährung frei.
Die Frauen wollen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auch erreichen, dass ihr Protestgebet gegen Putin als politische Kunstaktion gegen „eine unheilige Allianz“ von Kreml und Kirche anerkannt wird. Die Klage der Punkband gegen Russland umfasse 355 Seiten, hieß es.
Weltweit hatten Politiker und Künstler das Urteil gegen die Frauen kritisiert. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat Aljochina und Tolokonnikowa als politische Gefangene anerkannt. Die Frauen hatten mit Strumpfmasken am 21. Februar 2012 vor der Präsidentenwahl für ein Ende von Putins Herrschaft gebetet.