Illegale Wahlkampffinanzierung Sarkozy soll vor Gericht
Paris (dpa) - Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy soll wegen illegaler Wahlkampffinanzierung auf die Anklagebank. Ein Ermittlungsrichter ordnete einen Prozess gegen den Konservativen und 13 weitere Beschuldigte an, wie aus Pariser Justizkreisen bekannt wurde.
Sarkozy wird vorgeworfen, bei seiner erfolglosen Wiederwahl-Kampagne 2012 die gesetzliche Obergrenze für Wahlkampfausgaben um gut 20 Millionen Euro überschritten zu haben. Sarkozys Anwalt kündigte Berufung gegen die Entscheidung an.
Hintergrund ist die „Bygmalion-Affäre“ um eine Kommunikationsagentur dieses Namens. Mit fiktiven Rechnungen soll versucht worden sein, die Kosten für Sarkozys Wahlkampf offiziell unter der Obergrenze von 22,5 Millionen Euro zu halten, um eine 50-prozentige Rückerstattung vom Staat kassieren zu können. Die tatsächlichen Ausgaben sollen nach Angaben aus Justizkreisen bei 42,8 Millionen Euro gelegen haben.
Sarkozys Mitangeklagten wird Betrug oder Beihilfe zum Betrug vorgeworfen. Sarkozy selbst hatte stets beteuert, Bygmalion nicht gekannt zu haben - und auch der Ermittlungsrichter wirft ihm keine Beteiligung an dem betrügerischen System vor, wie die Zeitung „Le Monde“ aus dem Text der Entscheidung zitierte. Der heute 62-Jährige soll aber Warnungen seiner Buchhalter vor der Überschreitung der Budgetgrenze ignoriert haben. Illegale Wahlkampffinanzierung kann in Frankreich mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und 3750 Euro Geldstrafe geahndet werden.
Sarkozys Anwalt Thierry Herzog verwies darauf, dass der Prozess-Beschluss nur von einem der beiden zuständigen Ermittlungsrichter unterschrieben wurde. Diese „offenkundige Meinungsverschiedenheit“ zeige die „Sinnlosigkeit der Entscheidung“. Sarkozy habe beteuert, nicht über eine Überschreitung informiert worden zu sein. Die genannte Summe bezeichnete Verteidiger Thierry Herzog schlicht als „fantastisch“.
Sarkozy war von 2007 bis 2012 Staatschef, verlor das Amt dann aber an den Sozialisten François Hollande. Der französische Verfassungsrat hatte Sarkozys Wahlkampfkostenabrechnung nicht akzeptiert, es gab deshalb keine Erstattung aus der Staatskasse. Wegen der „Bygmalion-Affäre“ musste 2014 die konservative Parteiführung zurücktreten.
Eigentlich wollte Sarkozy bei der bevorstehenden Präsidentenwahl noch einmal antreten, war damit aber gescheitert. Stattdessen schickten die Konservativen François Fillon ins Rennen um den Élyséepalast, der sich nun seit zwei Wochen ebenfalls Finanzvorwürfen gegenübersieht, weil er seine Frau auf Parlamentskosten beschäftigt hatte. Medien hatten deshalb bereits über einen möglichen Wechsel des Kandidaten spekuliert - und dabei auch Sarkozy ins Spiel gebracht.
Ein Prozess gegen Sarkozy wäre nicht das erste Verfahren gegen einen ehemaligen Staatspräsidenten. Sein Vorgänger Jacques Chirac war 2011 zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden, weil er als Pariser Bürgermeister Parteifreunden Gefälligkeitsjobs verschafft hatte.