Schweiz begrenzt Zuwanderung für EU-Bürger

Bern/Brüssel (dpa) - Die Schweiz begrenzt für mindestens ein Jahr die Zuwanderung für Bürger aus den 17 alten EU-Mitgliedsländern, darunter auch aus Deutschland. Die Regierung in Bern beschloss dies und begrenzte damit den Zugang zum Arbeitsmarkt für Bürger dieser Staaten.

EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton warf dem Land vor, ein Abkommen zu verletzen. Bereits zuvor hatte die Alpenrepublik die Zuwanderung aus den neuen EU-Ländern - den sogenannten EU-8 - limitiert. Betroffen sind Langzeit-Aufenthaltsbewilligungen für fünf Jahre. Für kurzzeitige Arbeitsaufnahmen soll es keine Limitierung geben. Für Rumänien und Bulgarien gelten nach Angaben der EU-Kommission eigene Übergangsregelungen.

Insgesamt soll die Zahl der Fünfjahresbewilligungen für Bürger der EU-17-Staaten zunächst für ein Jahr auf maximal 53 700 sowie für die EU-8-Staaten auf 2180 beschränkt werden. Die sogenannte Ventilklausel werde angewandt, um die Zuwanderung aus dem EU-Raum „wirtschafts- und gesellschaftsverträglich zu gestalten“, erklärte die Regierung.

Die EU reagierte enttäuscht auf die Entscheidung der Schweizer Regierung. „Die EU misst der Personenfreizügigkeit im Kontext der gesamten Beziehungen zur Schweiz eine hohe Bedeutung zu“, teilte die EU-Außenbeauftragte Ashton in Brüssel mit.

Die Ventilklausel ist in Abkommen der Schweiz mit den EU-Staaten enthalten. Voraussetzung ist, dass die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen in einem Jahr mindestens zehn Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegt.

Rechtlich bewegt sich die Schweiz nach Ansicht der EU-Außenbeauftragten auf dünnem Eis: „Die Maßnahmen, welche die Schweizer Regierung heute beschlossen hat, widersprechen dem Abkommen, da sie zwischen unterschiedlichen Gruppen von Mitgliedstaaten unterscheiden“, erklärte sie.