Sicherheitslücken erleichterten „Luxleaks“
Luxemburg (dpa) - Daten über vorteilhafte Steuerdeals für große internationale Konzerne in Luxemburg waren nicht ausreichend geschützt und konnten deswegen durch die „Luxleaks“-Veröffentlichungen bekanntwerden.
Mit diesem Eingeständnis einer Mitarbeiterin des Wirtschaftsprüfungsunternehmens PricewaterhouseCoopers (PwC) begann am Dienstag in Luxemburg ein Prozess gegen die drei französischen Enthüller, einen Journalisten und zwei ehemalige PwC-Mitarbeiter. Mehrere Hundert Sympathisanten bejubelten die Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude und forderten einen Schutz von sogenannten Whistleblowern.
Die für die internen Ermittlungen zuständige PwC-Mitarbeiterin Anita Bouvy sagte als erste Zeugin in dem für sechs Tage geplanten Gerichtsverfahren: „Ja, die Dokumente waren leicht zugänglich.“ Es sei wegen eines Mangels in der Software möglich gewesen, dass Deltour auf dem Umweg über einen Scanner Zugang zu Dokumenten bekam, die eigentlich geschützt sein sollten. Dies sei nach der Veröffentlichung „natürlich“ geändert worden: „Wir können heute sagen, dass sich das nicht wiederholen kann.“
Die drei Angeklagten hatten sich zu Beginn des Prozesses als unschuldig im Sinne der Anklage bezeichnet. Der Journalist Edouard Perrin (43), der Ex-PwC-Mitarbeiter Antoine Deltour (30) und dessen Kollege Raphaël H. (39) müssen sich wegen Diebstahls, des illegalen Zugriffs auf ein Computersystem und der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen beschuldigt. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Deltour soll der Anklage zufolge die Hauptquelle für den Journalisten Perrin gewesen sein und alleine am 13. Oktober 2010 innerhalb von 29 Minuten 2669 Dokumente mit 45 000 Seiten über Steuerdeals mit großen Firmen aus dem Firmensystem herauskopiert und mitgenommen haben.
Davon befassten sich etwa 28 000 Seiten mit Steuervorbescheiden („Tax Rulings“): In diesen Bescheiden legte ein luxemburgischer Finanzbeamter in Verhandlungen mit großen Konzernen - unter anderem Amazon, Deutsche Bank, Disney, FedEx, Ikea und Pepsi - einen Steuersatz fest. Dieser konnte in einzelnen Fällen weniger als ein Prozent des Gewinns betragen. Bouvy schätzte die Zahl der Personen, die bei PwC zu den „Tax Rulings“ Zugang hatten, auf „etwa zwölf“.
Deltour-Anwalt Philippe Penning legte daraufhin Dokumente vor, wonach es über einen Zeitraum von zwei Jahren pro Dokument durchschnittlich 649 Zugriffe mit durchschnittlich 86 Nutzern gegeben habe. Einige dieser Zugriffe seien fast zeitgleich mit Zugriffen durch Deltour erfolgt. „Jede Menge Leute“ hätten also die Steuervorbescheide abgerufen, sagte er.
Bouvy betonte, Deltour habe „sehr gezielt“ nach Steuervorbescheiden gesucht. Sie könne aber nicht wirklich ausschließen, dass er „teilweise auch versehentlich“ auf diese „Tax Rulings“ gestoßen sei. Penning sagte nach der Gerichtsverhandlung, es sei klar geworden, dass Deltour „keine gezielte Recherche“ nach den „Tax Rulings“ unternommen habe. Er habe diese Dokumente „gefunden“.
Der zweite Ex-Mitarbeiter von PwC, Raphaël H., muss sich lediglich wegen der Weiterleitung von 16 Steuererklärungen an den Journalisten Perrin verantworten. Bouvy bestritt, dass er mit der Androhung einer Schadenersatzforderung in Höhe von zehn Millionen Euro dazu gebracht worden sei, in der Öffentlichkeit Stillschweigen zu bewahren.
Deltour wurde nach dem ersten Prozesstag mit Dankesgesängen („Merci, Antoine, merci!“) vor dem Gerichtsgebäude gefeiert. „Ich glaube dass europaweit von diesem Prozess das Signal ausgehen wird, dass es einen solchen Prozess nicht wieder geben darf“, sagte Sven Giegold, der Finanzexperte der Grünen im Europaparlament, der Deutschen Presse-Agentur in Luxemburg.
„Wer im Gemeinwohlinteresse Informationen der Öffentlichkeit bereitstellt und damit zur Aufklärung eines Skandales beiträgt, der darf nicht bestraft werden. Der Prozess ist in dieser Hinsicht völlig absurd.“