Ohrfeige der Justiz Trump scheitert auch mit neuem Einreiseverbot vor Gericht

Honolulu (dpa) - Zum zweiten Mal ist US-Präsident Donald Trump vor Gericht vorläufig mit seinem Versuch gescheitert, Menschen aus sechs vorwiegend islamischen Ländern die Einreise in die USA vorerst zu verbieten.

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Gleich zwei Bundesgerichte bemängelten auch die zweite, abgemilderte Version seines Dekrets, das heute hätte in Kraft treten sollen.

Bundesrichter Derrick Watson im Staat Hawaii hatte das überarbeitete Dekret am Mittwoch (Ortszeit) vorerst gestoppt. In der Nacht erließ ein Bundesrichter im Bundesstaat Maryland ebenfalls eine einstweilige Verfügung, allerdings nur gegen einen Teil des Dekrets. Eine weitere Entscheidung wurde aus dem Bundesstaat Washington an der US-Westküste für möglich gehalten. Die erste Version des Dekrets war bereits Anfang Februar von einem Gericht in Seattle (Bundesstaat Washington) gestoppt worden.

Der Staat Hawaii als Kläger hatte geltend gemacht, der Einreisestopp könne auch in seiner milderen Form irreparable Folgen für Einwohner des Bundesstaates haben, etwa wenn Einwanderer aus den betroffenen Ländern ihre Familienangehörigen nicht mehr sehen könnten. Bundesrichter Derrick Watson warf Trump zudem vor, Muslime benachteiligen zu wollen.

Der Präsident reagierte bei einer Kundgebung in Nashville (Tennessee) wütend. „Dies ist nach Meinung vieler eine nie da gewesene Überregulierung der Justiz“, sagte er mit bebender Stimme. Watson habe „aus politischen Gründen“ so gehandelt. „Diese Entscheidung lässt uns schwach aussehen“, kritisierte Trump. Es gehe um die Sicherheit der Vereinigten Staaten.

Trump kündigte an, notfalls den Obersten Gerichtshof anzurufen. Das US-Justizministerium nannte die Entscheidung in einer Mitteilung „sowohl in der Argumentation als auch im Ausmaß fehlerbehaftet“, wie die „New York Times“ berichtete.

Die Entscheidungen in Maryland und Hawaii sind vergleichbar mit Einstweiligen Anordnungen im deutschen Rechtssystem. In der Hauptsache ist nicht entschieden. Das Hauptsacheverfahren dürfte zu einer langwierigen Juristenschlacht werden.

Die Bundesregierung hat jedoch auch die Möglichkeit, gegen die Eilbeschlüsse Berufung beim zuständigen Berufungsgericht in San Francisco einzulegen. Sollte dies nicht fruchten, wäre die nächste Instanz der Oberste Gerichtshof in Washington. Trump kündigte an, diesen Weg zu gehen.

Allerdings wird der Sinne des Einreisestopps mit zunehmender Zeit immer fraglicher. Geplant war, Menschen aus den überwiegend islamisch geprägten Ländern Somalia, Sudan, Libyen, Jemen, Iran und Syrien für 90 Tage von der Einreise in die USA abzuhalten. Für Flüchtlinge sollte eine Frist von 120 Tagen gelten. Auf diese Weise sollte Zeit gewonnen werden, um die Überprüfungsmechanismen für Einreisende auf ihre Wirksamkeit abzuklopfen.

In der zweiten Version des Präsidenten-Dekrets hatte die Regierung nach wochenlanger Überarbeitung Zugeständnisse gemacht. So sollten Inhaber von „Green Cards“ (Aufenthaltsbescheinigungen) und gültigen Visa aus der Zeit vor dem Verbot verschont bleiben. Auch wurde der Irak als siebtes betroffenes Land gestrichen. Zudem sollte das Einreiseverbot diesmal nicht sofort, sondern erst nach zehn Tagen in Kraft treten.

Hawaii habe nachweisen können, dass es mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in der Hauptsache Recht bekommen könne, heißt es in dem Urteil des District Courts des Bundesstaates. Mit als Kläger aufgetreten war der Imam der Muslimischen Vereinigung von Hawaii.

Der Richter kritisierte auch die Rhetorik Trumps. Ein vernünftiger, objektiver Beobachter würde in dem Dekret eine Anweisung sehen, die „die Absicht hat, eine bestimmte Religion zu benachteiligen, obwohl sie (die Anweisung) Neutralität vorgibt“, heißt es in der Begründung der Entscheidung. Aussagen Trumps im Wahlkampf, bei denen er unter anderem nicht zwischen radikalem Islamismus und unbescholtenen Muslimen unterschied, deuteten in diese Richtung.

Watson zitierte auch aus einer Mitteilung des damaligen Kandidaten Trump vom Dezember 2015, die mit dem Satz beginnt: „Donald J. Trump fordert ein totales und vollständiges Aus der Einreise von Muslimen in die USA, bis die Vertreter unseres Landes herausfinden können, was los ist.“

Der Richter Theodor Chuang in Maryland argumentierte Medienberichten zufolge in seiner Begründung ebenfalls, Trumps frühere Aussagen ließen darauf schließen, dass das Dekret auf eine „Muslim-Verbannung“ abziele. Chuang blockierte allerdings nur das Einreiseverbot für Menschen aus den sechs Ländern, nicht den Einreisestopp für Flüchtlinge.