Teilsieg errungen Trumps Einreiseverbote dürfen vorerst in Kraft treten
Washington (dpa) - Donald Trumps Einreiseverbote für Menschen aus sechs überwiegend muslimischen Ländern dürfen vorerst in Kraft treten. Der Oberste Gerichtshof gab einem Antrag der US-Regierung statt und hob Anordnungen unterer Instanzen auf.
Vor nachgeordneten Gerichten laufen dennoch Verfahren gegen die Maßnahme weiter. Die Entscheidung des Supreme Court wird aber als Signal gewertet, dass das Gericht die jüngste Version des Einreiseverbotes letztendlich billigen könnte. Nur zwei der neun Richter waren dagegen, dem Antrag der Regierung stattzugeben: die beiden liberalen Juristinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor.
Von dem Einreiseverbot betroffen sind Menschen aus dem Iran, dem Tschad, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen. Trumps Regierung hatte argumentiert, diese Länder genügten den Anforderungen der USA für ausreichende Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern und Informationsaustausch nicht. Trump erklärte Ende September, er wolle mit der Maßnahme die Terrorbedrohung für die USA verringern.
Die Beschränkungen gelten auch für Menschen aus Nordkorea. Aus Venezuela sollen mehrere Regierungsmitglieder und ihre unmittelbaren Angehörigen nicht mehr in die USA reisen dürfen.
Die Maßnahme sollte am 18. Oktober in Kraft treten, war aber von Gerichten in Hawaii und Maryland in Teilen blockiert worden. Die Richter argumentierten, dass Menschen aus den betroffenen Ländern mit glaubhaften Beziehungen in die Vereinigten Staaten nicht von einer Einreise abgehalten werden dürften, darunter etwa Großeltern oder Enkel von in den USA lebenden Menschen. Die Gerichte nahmen damit Bezug auf eine andere Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu einer früheren Version von Trumps Einreiseverbot.
US-Justizminister Jeff Sessions nannte die Entscheidung einen substanziellen Sieg für die Sicherheit und den Schutz des amerikanischen Volkes. Ein Sprecher des Weißen Hauses sagte, man sei von dem Spruch des Supreme Courts nicht überrascht.
Die Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) erklärte: „Es ist bedauerlich, dass es nun mit dem Verbot weitergehen kann, aber die Anordnung (des Supreme Court) berührt unser Kernanliegen nicht.“ Trump sei anti-muslimisch eingestellt. Die Einreiseverbote würden weiter gerichtlich angegriffen werden.
Bei den jüngsten Visasperren handelt es sich bereits um die dritte Maßnahme, die Trump verhängt hatte. Schon bei den beiden anderen Verboten hatten Gerichte die Pläne des Präsidenten durchkreuzt. Das zweite Verbot trat letztendlich nur in abgespeckter Form in Kraft. In dem juristischen Gezerre um die jüngste Variante stehen als nächstes Anhörungen vor Berufungsgerichten in Richmond und San Francisco an.