UN-Arbeitsgruppe: Festsetzung von Assange unrechtmäßig

London/Genf (dpa) - Eine Expertengruppe des UN-Menschenrechtsrates hat die jahrelange Botschaftszuflucht des Wikileaks-Gründers Julian Assange als eine Form von unrechtmäßiger Haft eingestuft.

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Dem UN-Gremium zufolge sei die Festsetzung willkürlich und verstoße gegen internationale Konventionen, sagte eine Ministeriumssprecherin am Donnerstag. Die schwedische Regierung nehme zur Kenntnis, dass die UN-Arbeitsgruppe zu einer anderen Bewertung gekommen sei, als die schwedische Justiz.

Zuvor hatte bereits die BBC berichtet, dass sich die Juristen in Genf auf die Seite von Assange gestellt hätten. Der 44 Jahre alte Australier hatte 2014 bei den Rechtsexperten geltend gemacht, er sei „willkürlich inhaftiert“, da er die Botschaft Ecuadors in London nicht verlassen könne, ohne umgehend festgenommen zu werden. Assange sitzt seit dreieinhalb Jahren dort im Exil. Wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs in Schweden liegt ein europäische Haftbefehl gegen ihn vor. Außerdem droht dem Whistleblower, der maßgeblich an der Veröffentlichung geheimer US-Dokumente auf der Plattform Wikileaks beteiligt war, möglicherweise lebenslange Haft in den USA.

Unabhängig von der Bewertung der UN-Experten sehen sich Polizei und Behörden in Großbritannien laut verschiedener Medienberichte weiterhin in der Pflicht, Assange festzunehmen und an Schweden ausliefern. „Wir sind uns völlig darüber im Klaren, dass Herr Assange niemals willkürlich inhaftiert wurde“, erklärte das britische Außenministerium laut „Guardian“. Vielmehr umgehe er eine rechtmäßige Verhaftung, indem er sich freiwillig in der ecuadorianischen Botschaft aufhalte. „Der Vergewaltigungsvorwurf und ein europäischer Haftbefehl bestehen weiterhin.“ Großbritannien stehe nach wie vor in der Pflicht, Assange an Schweden auszuliefern. Auch die Staatsanwaltschaft in Schweden betonte, das Statement der UN-Arbeitsgruppe habe keine Auswirkungen auf die laufenden Ermittlungen.

Assange hatte am Donnerstag auf seiner Enthüllungsplattform erklärt, er werde sich der Polizei stellen, sollte sich die UN-Arbeitsgruppe gegen seine Auslegung des Falls aussprechen. „Sollten die Vereinten Nationen bekanntgeben, dass ich meinen Fall gegen das Vereinigte Königreich und Schweden verloren habe, werde ich die Botschaft Freitagmittag verlassen, und werde mich festnehmen lassen, da es keine realistische Möglichkeit der Berufung gibt“, schrieb Assange. Zudem kündigte der Wikileaks-Gründer eine Pressekonferenz für Freitagmittag per Skype an.

Die WGAD hat nach eignen Angaben „ihre Meinung in Bezug auf den Fall von Herrn Assange am 4. Dezember 2015 abgegeben“. Mehrwöchige Verzögerungen bis zur Veröffentlichung von Einschätzungen der unabhängigen WGAD-Rechtsexperten sind üblich. Unklar war, ob Assange schon wusste, wie das Votum der WGAD ausgefallen war, als er sich via Twitter mit einer Festnahme für den Fall einverstanden erklärte, dass das UN-Gremium ihm nicht zur Seite stehe.

Assange erklärte, sollte die UN-Arbeitsgruppe seine Sicht der Lage teilen, erwarte er sofort seinen Reisepass zurück,. Zudem müssten dann alle Versuche, ihn festzunehmen, eingestellt werden. Einschätzungen der WGAD-Experten sind allerdings auch nach ihrer Veröffentlichung nicht rechtlich bindend.

Das britische Außenministerium erklärte nach Angaben des „Guardian“, man wolle die Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe nicht vorwegnahmen, aber „wir sind uns völlig darüber im Klaren, dass Herr Assange niemals willkürlich inhaftiert wurde.“ Vielmehr umgehe er eine rechtmäßige Verhaftung, indem er sich freiwillig in der ecuadorianischen Botschaft aufhalte. „Der Vergewaltigungsvorwurf und ein europäischer Haftbefehl stehen weiterhin aus.“ Großbritannien stehe weiterhin in der Pflicht, Assange an Schweden auszuliefern.

Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte mehrere Vorwürfe der sexuellen Belästigung und Nötigung gegen ihn erhoben. Abgesehen vom Vergewaltigungsvorwurf sind die Fälle inzwischen verjährt. Assange hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.