Uruguay auf dem Weg zur Marihuana-Legalisierung
Montevideo (dpa) - Als weltweit erstes Land will Uruguay gleichzeitig den Anbau und Kauf von Marihuana legalisieren. Das Abgeordnetenhaus votierte mit 50 zu 46 Stimmen für eine Gesetzesvorlage der linken Regierungskoalition, die den Kauf von monatlich bis zu 40 Gramm Marihuana in Apotheken freigibt.
Über das Gesetz muss noch vor Jahresende im Senat abgestimmt werden, wo die Regierung über eine knappe Mehrheit von einer Stimme verfügt.
Privatpersonen dürfen nach dem Gesetzentwurf bis zu sechs Cannabis-Pflanzen züchten. In der Gesetzesvorlage ist auch die Bildung von Marihuana-Clubs von 15 bis 45 Mitgliedern vorgesehen, die bis zu 99 Pflanzen pflegen könnten. Der Anbau und Handel soll von einer staatlichen Kommission kontrolliert werden. Die Konsumenten müssen sich in einem Register einschreiben.
Minderjährigen und Ausländern bleibt der Konsum verboten. Auch wird Werbung jederart für den Konsum von Marihuana in der Gesetzesvorlage untersagt. Bislang sind in Uruguay der Konsum und der Besitz von Cannabis zum persönlichen Bedarf erlaubt, aber der Handel und Anbau sind verboten.
Die Initiative löste in Uruguay eine heftige Debatte aus. „Marihuana ist Scheiße, mit oder ohne Gesetz“, sagte im Parlament der Abgeordnete der Regierungskoalition Darío Pérez, der sich aber trotz seiner kritischen Einstellung der Parteidisziplin fügte und der Gesetzesvorlage die entscheidende Stimme in der 99-köpfigen Kammer gab.
Staatschef José Mujica erhofft sich von der Legalisierung eine effizientere Bekämpfung der Drogenkartelle. Der Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), José María Insulza, hat die uruguayische Initiative begrüßt. Es gehe um eine Strategie gegen die Drogenkriminalität, die zu versuchen sich angesichts des „Scheiterns des Verbots“ lohne.
Die Legalisierung von Marihuana wird jedoch nach einer jüngsten Umfrage in Uruguay nur von 26 Prozent der Befragten unterstützt, während 63 Prozent sich dagegen aussprachen. Die Opposition hat bereits am Donnerstag angekündigt, sie werde ein Referendum anstrengen, wenn das Gesetz durch den Senat komme und vom Präsidenten unterzeichnet werde. In Uruguay können Volksabstimmungen mit Unterstützung von zwei Prozent der Stimmberechtigten einberufen werden. Die Abstimmung ist bindend, wenn mindestens 25 Prozent der Wahlbürger daran teilnimmt.