Internationaler Gerichtshof USA weisen Iran-Klage zurück: UN-Gericht nicht zuständig

Den Haag (dpa) - Die USA haben eine Klage des Irans gegen neue US-Sanktionen vor dem höchsten UN-Gericht in Den Haag entschieden zurückgewiesen. „Dieses Gericht ist nicht zuständig“, sagte Jennifer Newstead, die Anwältin des US-Außenministeriums, vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH).

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Zugleich bekräftigte sie die Absicht der Regierung von Präsident Donald Trump, im Atomstreit mit Teheran „schweren Druck“ auf die iranische Regierung auszuüben.

Anders als von der iranischen Seite behauptet gehe es nicht um irgendwelche angeblichen Verstöße gegen ein Freundschaftsabkommen aus dem Jahr 1955 zwischen dem damaligen Persien und den USA. Vielmehr wolle der Iran erreichen, dass die im sogenannten Atomabkommen von 2015 vereinbarte Aussetzung westlicher Sanktionen auch von den USA wieder akzeptiert werde. Für das Atomabkommen sei jedoch ausdrücklich keine Zuständigkeit des IGH vorgesehen, sondern ein anderer Schlichtungsmechanismus.

In dem Atomabkommen hatte der Iran auf den Ausbau seiner kerntechnischen Fähigkeiten im Gegenzug für die Aussetzung der Sanktionen verzichtet. Trump hatte den Ausstieg aus dem Atomabkommen erklärt und die Wiedereinführung und Verschärfung von US-Sanktionen angekündigt. Ein erster Teil dieser Sanktionen war am 6. August in Kraft getreten. Weitere Maßnahmen vor allem gegen den Finanz- und Energiesektor des Irans, sollen am 4. November wirksam werden. Newstead sagte, dieser Schritt sei nötig geworden „angesichts der Bedrohung, die das iranische Verhalten weiterhin für die nationale Sicherheit, Außenpolitik und Wirtschaft der USA darstellt“.

„Die USA beabsichtigen, rechtmäßig und aus gutem Grund schweren Druck auf die iranische Führung auszuüben, damit diese ihr Verhalten ändert“, sagte Newstead. Zugleich beschuldigte sie den Iran, seit Jahren gegen UN-Resolutionen zu verstoßen und den Terrorismus zu unterstützen. „Irans nukleare Ambitionen sind heute ebenso wie in den vergangenen Jahrzehnten eine große Bedrohung für die USA und die internationale Gemeinschaft“, sagte die Juristin aus dem State Department.

Der Iran hat wegen der neuen US-Sanktionen beim IGH eine Einstweilige Anordnung beantragt, mit der ein Verstoß der USA gegen das 63 Jahre alte Freundschaftsabkommen festgestellt werden soll. Die Sanktionen sollten sofort aufgehoben werden.

Falls das Gericht das „juristische Lavieren des Iran“ akzeptiere, so hätte dies „ernste und ernüchternde Folgen“, warnte Newstead. „Solch eine Entscheidung würde es den USA für die kommenden Jahre verbieten, nicht-gewaltsame und legale Maßnahmen gegen Irans nukleare Absichten zu ergreifen“, sagte sie. Zudem schließe auch das vom Iran angeführte Freundschaftsabkommen von 1955 ausdrücklich Maßnahmen aus Gründen der nationalen Sicherheit von seinem Geltungsbereich aus. Auch habe der Iran jahrzehntelang gegen Geist und Buchstaben dieses Abkommen verstoßen.