Wo die Vollverschleierung in Europa verboten ist
Den Haag. Ganzkörperschleier (Burka) oder Gesichtsschleier (Nikab) sind in DEUTSCHLAND nicht generell untersagt. Allerdings gibt es Einschränkungen: Als erstes Bundesland erließ HESSEN 2011 ein Verbot, das aber nur im öffentlichen Dienst gilt.
Vorausgegangen war ein Streit mit einer muslimischen Mitarbeiterin des Frankfurter Bürgeramtes. Andere Verbote gibt es hier:
FRANKREICH war das erste europäische Land, das im April 2011 das Tragen von Vollschleiern in der Öffentlichkeit untersagt hat. In einem europaweit maßgeblichen Urteil billigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Verbot 2014 und wies die Beschwerde einer französischen Muslimin zurück.
Auch in BULGARIEN ist das öffentliche Verhüllen künftig verboten. Das Parlament verabschiedete ein entsprechendes Gesetz im September 2016 und begründete es mit der Verteidigung der nationalen Sicherheit in Zeiten drohender Terrorgefahr. Ausnahmen gibt es für Gebetshäuser, im Beruf oder beim Sport. Bei einem Verstoß drohen Geldstrafen von umgerechnet bis zu 750 Euro.
In BELGIEN gilt ein Verbot seit Juli 2011. Wer dort sein Gesicht im öffentlichen Leben so verhüllt, dass er nicht mehr zu identifizieren ist, muss mit einer Geldstrafe oder im Extremfall mit mehreren Tagen Haft rechnen. Das Verfassungsgericht wies wenige Monate später eine Klage zweier Frauen zurück, die das Verbot kippen wollten.
Seit Juli 2016 gilt ein Verschleierungsverbot im SCHWEIZER Ferienkanton Tessin. Bei einem kantonalen Referendum hatte 2013 eine Mehrheit dort dafür gestimmt. Im September 2016 stimmte das Parlament in Bern knapp dem Antrag der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) zu, ein landesweites Burkaverbot gesetzlich zu verankern. Dass der Ständerat - die kleine Parlamentskammer mit den Vertretern der 26 Schweizer Kantone - zustimmt, gilt aber als unwahrscheinlich. dpa