Gesundheit Bundesarbeitsgericht entscheidet Mittwoch über Pflicht zu Corona-Tests
Erfurt · Am Mittwochmorgen soll entschieden werden, ob Corona-Tests obligatorisch für Arbeitnehmer sind oder vorgeschrieben werden können. Ein Fall bei der Bayerischen Staatsoper gilt als Auslöser.
Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich am Mittwoch (10.00 Uhr) in Erfurt mit der Frage, ob Arbeitgeber ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben können. Verhandelt wird der Fall einer Flötistin der Bayerischen Staatsoper, die sich weigerte, zum Beginn der Spielzeit 2020/21 einen PCR-Test zu absolvieren. Das Hygienekonzept der Staatsoper sah vor, dass sich alle Mitarbeiter bei Dienstantritt zur Spielzeit kostenfrei testen lassen. Sonst sollten sie von Proben und Aufführungen ausgeschlossen werden.
Auf die Test-Verweigerung reagierte der Arbeitgeber damit, dass die Flötistin weder arbeiten konnte noch bezahlt wurde. Nun sollen die Bundesarbeitsrichter entscheiden, ob das rechtens war. Offen ist, ob sich die Richter bei ihrer Entscheidung an einem Tarifvertrag für Musiker orientieren, oder ein Grundsatzurteil zum Weisungsrecht von Arbeitgebern fällen. Dies hätte nach Ansicht von Arbeitsrechtlern Auswirkungen auf Zehntausende Arbeitnehmer, wenn die Zahl der Corona-Infektionen im Herbst in Deutschland wieder drastisch steigen sollte.