Antrag im Bundesrat Messerattacken: Weitreichendes Verbot soll Bürger besser schützen

Berlin · Tödliche Messerattacken sorgen immer wieder für Entsetzen. Zumindest gefühlt wird öfter und schneller zugestochen als früher. Die Bundesländer wollen die Bürger durch ein weitreichendes Messerverbot besser schützen.

Symbolbild

Foto: dpa/NN

Das Mitführen von Messern soll größtenteils verboten werden, denn die Taten würden „weiterhin in hoher Zahl“ verübt, heißt es in einem unserer Redaktion vorliegenden Gesetzesantrag für den Bundesrat.

Konkret sieht der Entwurf vor, dass Waffenverbotszonen auch auf Orte ausgeweitet werden sollen, „an denen sich besonders viele Menschen aufhalten“. Darunter fallen künftig Fußgängerzonen, Bahnhöfe, Haltestellen, Einkaufszentren, Veranstaltungsorte und das Umfeld von Jugend- und Bildungseinrichtungen, wie es in dem Papier heißt. Die Wahrscheinlichkeit sei „besonders hoch“, dass es an diesen Orten zu Taten komme.

Änderung des Waffengesetzes

Niemand brauche ein Messer in Schulen oder im Bus. „Dies geht so aber noch nicht aus dem Waffengesetz hervor, darum wollen wir das ändern“, so das niedersächsische Innenministerium, das zusammen mit Bremen den Entwurf eingebracht hat. Bisher kann die Polizei Waffenverbotszonen nur an „kriminalitätsbelasteten Orten“ einrichten. Die Verschärfung sieht darüber hinaus vor, dass feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen – bislang sind maximal zwölf Zentimeter erlaubt. Der Umgang mit Springmessern soll unabhängig von der Klingenlänge komplett verboten werden. Springmesser, so die Begründung, spielten bei gewalttätigen Auseinandersetzungen gerade unter Jugendlichen eine immer größere Rolle.

Weniger Messer - geringere Gefahr

Messer würden als Tatwaffe oft im Affekt benutzt. Führe daher jemand erst gar keins mit, sei die Gefahr, dass etwa Schlimmeres passiere, bereits geringer. „Jeder, der etwa aus Gewohnheit sein Schweizer Taschenmesser dabei hat oder mit seinem Koch- oder Kartoffelschälmesser zum Kochen bei Freunden fährt, ist nicht von den verschärften Regelungen betroffen ist“, so Niedersachsen. Beraten werden sollen die Pläne in der nächsten Sitzung des Bundesrates Ende kommender Woche. Aus Kreisen der Länder hieß es, es werde mit einer breiten Zustimmung gerechnet. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte unserer Redaktion, die Messerattacken seien „besonders gefährlich und beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung“. Mit der neuen gesetzlichen Regelung wolle man vor allem „die Gelegenheit zu Angriffen“ verringern. Höhere Bußgelder planen die Bundesländer aber nicht. Denn schon jetzt kann eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Ein Verstoß gegen das Verbot des Umgangs mit Springmessern stellt sogar eine Straftat dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert.

Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov aus dem letzten Jahr laufen übrigens nach Meinung jedes zweiten Erwachsenen junge Leute Gefahr, in Deutschland Opfer einer Messerattacke zu werden. Straftaten mit Messern werden bisher aber nicht explizit in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Eine bundeseinheitliche Regelung ist für 2020 geplant.