Gotteslästerungsparagraf „Klare Kante gegenüber religiösen Fanatikern zeigen“

Interview: Der Philosoph und Autor Michael Schmidt-Salomon über die Initiative der Giordano-Bruno-Stiftung, den „Gotteslästerungsparagrafen“ abzuschaffen.

Mit dem Slogan „Je suis Charlie“ („Ich bin Charlie“ und „Ich folge Charlie“) brachten die Menschen nach dem Anschlag auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo ihre Solidarität zum Ausdruck.

Foto: Julien Warnand/EPA/dpa/Julien Warnand

Herr Schmidt-Salomon, am Sonntag ist es neun Jahre her, dass Islamisten die Redaktion des Satiremagazins Charlie Hebdo in Paris stürmten und elf Menschen ermordeten. Sie haben kürzlich auf die deutsche Rechtslage hingewiesen, die in einem entsprechenden Fall zu einem befremdlichen Ergebnis führen würde: „Die überlebenden Mitglieder der Redaktion hätten, würde deutsches Recht in Frankreich gelten, verurteilt werden können, ja müssen.“ Wie meinen Sie das?

MICHAEL SCHMIDT-SALOMON: Nach dem sogenannten „Gotteslästerungsparagrafen“ 166 StGB wird bestraft, „wer den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Was vor neun Jahren in Frankreich geschehen ist, lässt sich in dieser Weise interpretieren: Die Zeichnungen, die im Satiremagazin „Charlie Hebdo“ veröffentlicht wurden, animierten Islamisten dazu, Terrorakte zu begehen, die den öffentlichen Frieden massiv störten. Nach deutschem Recht hätten die überlebenden Mitglieder der Redaktion daher mit Geldstrafen oder gar mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren rechnen müssen.

Das wäre ein wirklich absurdes Ergebnis. Werden da nicht die Opfer zu Tätern gemacht?

Schmidt-Salomon: So ist es. Es handelt sich um eine katastrophale Umkehrung des Täter-Opfer-Prinzips. Denn selbstverständlich wird der öffentliche Friede nicht durch Künstlerinnen und Künstler gestört, die auf dem Boden des Grundgesetzes Religionen satirisch aufs Korn nehmen, sondern durch religiöse Fanatiker, die es nicht gelernt haben, auf Kritik in angemessener Weise zu reagieren.

Hat der § 166 eine praktische Relevanz, gibt es entsprechende Strafverfahren?

Schmidt-Salomon: Vor zwei Jahren haben wir einen Exiliraner unterstützt, der in Stuttgart erstinstanzlich verurteilt worden war, weil er nach einer kritischen Bemerkung über Mohammed von einem gläubigen Muslim auf offener Straße attackiert wurde. Die Schläge des Täters führten also zur Verurteilung des Opfers. Solche Fälle sind aber selten. Die größte Wirkung entfaltet der Paragraf im juristischen Vorfeld, etwa wenn religionskritische Beiträge in den sozialen Medien gelöscht werden. So wurde ein Bild von zwei küssenden Männern vor dem Hintergrund der Kaaba in Mekka als „Hassbotschaft“ interpretiert und von Facebook sowie Instagram gelöscht. Erfreulicherweise konnten wir mit unserer „juristischen Taskforce“, dem Institut für Weltanschauungsrecht, beide Fälle gewinnen. Oft haben die Betroffenen aber nicht die Mittel, solch aufwändige Verfahren zu führen.

Die Giordano-Bruno-Stiftung, deren Vorstandssprecher Sie sind, will nun erreichen, dass der § 166 Strafgesetzbuch zum zehnten Jahrestag der Anschläge auf Charlie Hebdo abgeschafft sein wird. Wie soll das gelingen?

Schmidt-Salomon: Wir werden eine Petition zur Abschaffung des § 166 StGB beim Petitionsausschuss des Bundestags einreichen und dies mit einer entsprechenden Kampagne begleiten. Viele Künstlerinnen und Künstler haben bereits ihre Unterstützung angekündigt. Dabei wollen wir verdeutlichen, dass § 166 StGB den öffentlichen Frieden gar nicht schützt, sondern ihn vielmehr gefährdet: Von seinem Wortlaut her stachelt der Paragraf Fundamentalisten nämlich regelrecht dazu an, vom „Faustrecht“ Gebrauch zu machen und militant gegen satirische Kunst vorzugehen, da sie auf diese Weise belegen können, dass durch die vorgebliche Verletzung ihrer „religiösen Gefühle“ der öffentliche Friede gefährdet ist und die verhasste Kritik unterbleiben sollte.

              Michael Schmidt-Salomon

Foto: Ungar/Udo Ungar;Diplom-Designer

Welches sind Ihre wesentlichen Argumente?

Schmidt-Salomon: Spätestens seit dem Terrorangriff der Hamas auf jüdische Männer, Frauen und Kinder im Oktober sollte der deutschen Politik bewusst sein, dass es an der Zeit ist, „klare Kante“ gegenüber religiösen Fanatikern zu zeigen und das Profil des demokratischen Rechtsstaates zu schärfen. Mit der Streichung von § 166 StGB käme Deutschland einer Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nach, das 2011 erklärte, dass Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion mit den Menschenrechten nicht in Einklang zu bringen sind. Die deutsche Politik zeigt sich immer betroffen, wenn im Iran oder in Saudi-Arabien vermeintliche „Gotteslästerer“ hingerichtet werden. Diese Reaktion wäre deutlich glaubwürdiger, wenn § 166 StGB, eines der letzten Rudimente der „Vermählung von Thron und Altar“, aus unserer Rechtsordnung verschwunden wäre.

Sie haben eben vom „sogenannten Gotteslästerungsparagrafen“ gesprochen. Vom Wortlaut her schützt der Paragraf aber doch weltanschauliche Bekenntnisse ebenso wie religiöse, oder?

Schmidt-Salomon: Das ist richtig, allerdings gab es niemals Verurteilungen aufgrund der Verletzung nicht-religiöser Bekenntnisse. Das liegt nun gewiss nicht daran, dass nicht-religiöse Menschen nicht auch verunglimpft würden. Wie harmlos ist doch das satirische Spiel mit religiösen Inhalten, etwa in dem Monty Python-Film „Das Leben des Brian“, gegenüber der Androhung ewiger Höllenqualen in Bibel und Koran! Letzteres drückt doch eine sehr viel größere Missachtung des Andersdenkenden aus. Doch religionsfreie Menschen greifen deshalb nicht zum Faustrecht. Sie haben gelernt, abweichende Meinungen zu tolerieren, was eine grundlegende Voraussetzung für das Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft ist. Das sollte man religiösen Menschen auch abverlangen.

Nun gibt es aber doch auch Ereignisse, nach denen Situationen besonders eskalierten. Etwa die Koranverbrennungen in Schweden. Die führten gar zu diplomatischen Verwerfungen, die Türkei stemmte sich gegen einen Beitritt Schwedens zur Nato. Sagen Sie auch vor diesem Hintergrund, eine Koranverbrennung müsse möglich sein?

Schmidt-Salomon: Als deutscher Schriftsteller habe ich natürlich große Probleme mit Bücherverbrennungen. Allerdings habe ich auch Verständnis dafür, dass Ex-Muslime die Empörung über das Leid, das ihnen unter dem Diktat des islamischen Faschismus widerfahren ist, auf diese Weise zum Ausdruck bringen. Und was ist schon die Verbrennung eines Buches in Relation zur öffentlichen Hinrichtung von Zehntausenden von Menschen, die rein gar nichts verbrochen haben! Wir müssen uns in diesem Zusammenhang doch fragen: Wie groß sollen unsere Zugeständnisse an Regime sein, die in erschreckender Permanenz gegen Menschenrechte verstoßen? War Appeasement-Politik gegenüber Extremisten jemals erfolgreich? Ich meine, wir sollten an dieser Stelle nicht vor den militanten Feinden der Freiheit einknicken, sondern vielmehr das Profil der offenen Gesellschaft stärken. Die Abschaffung des alten Gotteslästerungsparagrafen wäre dazu ein erster Schritt.

Sie sind also überzeugt, dass von der Streichung des Paragrafen keinerlei Gefahren für den öffentlichen Frieden ausgehen würden?

Schmidt-Salomon: Ja. Wir würden den öffentlichen Frieden sogar auf ein stabileres Fundament stellen, indem wir verdeutlichen, dass Intoleranz gegenüber Kritik in unserem Rechtssystem nicht belohnt wird. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass die Straftatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede, der Verleumdung, und der Volksverhetzung weiterhin bestehen bleiben. Dass religiöse Bekenntnisse, Personen oder Gruppen einen über diese Paragrafen hinausgehenden Schutz benötigen, ist weder begründbar noch zeitgemäß. Auch die Religionen stehen nicht über dem Gesetz.