Sicherheit geht vor BGH-Urteil: Airlines zahlen alle Kosten von „Sky Marshals“
Karlsruhe (dpa) - Sicherheit hat Vorrang: Airlines müssen alle Kosten von mitfliegenden Bundespolizisten („Sky Marshals“) übernehmen - auch Zusatzgebühren von Flughäfen, Zoll sowie Start- und Landeentgelte.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe (Az.: III ZR 391/17). Eine dagegen gerichtete Millionenklage der Lufthansa wiesen die obersten deutschen Zivilrichter als unbegründet zurück.
„Sky Marshals“ sind auf gefährdeten Strecken unerkannt an Bord und sollen im Ernstfall Flugzeugentführungen, Terroranschläge und Geiselnahmen verhindern. Die bewaffneten Zivilpolizisten fliegen seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auch in Deutschland regelmäßig mit. Sie müssen laut Gesetz kostenlos befördert werden. Die Lufthansa wollte für sie aber nicht noch die Zusatzentgelte zahlen und hatte die Bundesrepublik auf mehr als 2,3 Millionen Euro verklagt.
Vor dem Landgericht Potsdam und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht blieb die Airline erfolglos. Mit der kostenlosen Transportpflicht würden ihre Rechte nicht unangemessen eingeschränkt. Auch seien die jährlichen Zusatzkosten für die „Sky Marshals“ in Höhe von 300.000 Euro angesichts eines 30-Milliarden-Euro-Umsatztes „von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung“, so das OLG. Die Kosten könnten in den Flugpreis einkalkuliert und an die Passagiere weitergegeben werden.
Das sah der BGH genauso. Die Beförderungsplicht diene dem Gemeinwohl. Das rechtfertige auch empfindliche Eingriffe in die Berufsfreiheit. Außerdem profitierten Luftfahrtunternehmen von den Bundespolizisten, weil ihr Einsatz das Risiko mindere und Unternehmen keine eigenen Sicherungsmaßnahmen bräuchten. „Sie sind deshalb unmittelbarer Nutznießer der kostenauslösenden polizeilichen Tätigkeit“, so der BGH.
Nachteile gegenüber Airlines, die ohne „Sky Marshals“ unterwegs sind, würden durch den Sicherheitsgewinn und den damit verbundenen Wettbewerbsvorteil „mehr als ausgeglichen“. Ungleichbehandlung im Vergleich zur Bahn sieht der BGH nicht: Terroranschläge auf Flugzeuge seien wegen ihres möglichen Ausmaßes eine größere Gefahr. Das höhere Sicherheitsbedürfnis im Luftverkehr dürfe sich in höheren Kosten für Gefahrenabwehr niederschlagen.
Die Lufthansa nahm das Urteil „zur Kenntnis“ und wartet auf die schriftliche Urteilsbegründung. Man unterstütze „selbstverständlich“ die kostenlose Beförderung der Bundespolizisten. Es sei lediglich um die rechtliche Klärung der Erstattungspflicht von Zusatzkosten gegangen, die der Lufthansa von Dritten auferlegt würden. Ein Sprecher betonte zugleich: „Das hat selbstverständlich keine Auswirkungen auf die Ticketpreise unserer Passagiere.“
Die Bundespolizei wollte das Urteil nicht kommentieren.