De Maizière will Datenschutz im Netz ausbauen
Berlin (dpa) - Die Persönlichkeitsrechte der Internet-Nutzer in Deutschland sollen künftig deutlich stärker geschützt werden als bisher. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der am Mittwoch von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Berlin vorgestellt wurde.
„Notwendig ist ein breiter Ansatz, der das gesamte Internet einbezieht und sich nicht auf einzelne Teilaspekte wie Geodaten oder gar nur auf Google Street View beschränkt“, sagte de Maizière.
Der Innenminister beschränkt sich bei seinem Gesetzesentwurf auf einen Kernbereich und will der Branche selbst die Detailregelungen überlassen. „Jenseits der Grenze möchte ich viel Freiheit“, sagte de Maizière.
Die Datenschutzbeauftragten kritisierten diesen Ansatz: „Weder sind die Unternehmen, die der Selbstverpflichtungserklärung nicht beitreten, künftig verpflichtet, die Vorgaben einzuhalten, noch lassen sich Verstöße gegen den Kodex durch eine selbständige Datenaufsicht durchsetzen und sanktionieren“, bemängelte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) überreichte dem Innenminister den Entwurf für einen Datenschutz-Kodex für Geodatendienste, der sich in weiten Teilen an den Zugeständnissen von Google beim Panorama-Kartendienst Street View orientiert. Er sieht bei Einsprüchen gegen die Abbildung eines Hauses im Netz allerdings nicht mehr die Löschung der Rohdaten vor, wie dies Google bei Street View geregelt hat. „Wenn ein Mieter einen Einspruch eingelegt hat, muss dies rückgängig gemacht werden können, wenn neue Leute einziehen und die Fassade des Hauses stolz im Netz zeigen wollen“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer.
Der Gesetzentwurf des Innenministers sieht vor, dass eine „gezielte Verbreitung von Persönlichkeitsprofilen“ nur dann erlaubt ist, wenn die Betroffenen dem zugestimmt haben oder ein „klar überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung“ bestehe. „Hier gibt es eine ”rote Linie”, die jeder beachten muss.“ Gleichzeitig will de Maizière die Veröffentlichung von Daten im Netz unterbinden, wenn sich dadurch ein „umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben“ könne oder der Betroffene „in ehrverletzender Weise“ beschrieben oder abgebildet werde. Dies gelte für kommerzielle Anbieter - aber auch für Privatpersonen, die beispielsweise als „Stalker“ andere Menschen verfolgen.
De Maizière betonte, die Schwelle für die Definition der „roten Linie“ sei hoch angesetzt, da das Internet als öffentlicher Raum „grundsätzlich frei von staatlichen Restriktionen sein sollte“. Der öffentliche Raum sei „größer und breiter“ geworden. Und es müsse auch künftig möglich sein, diesen Raum im Internet zu durchschreiten.
Weiteren „gesetzlichen Handlungsbedarf“ sieht de Maizière noch bei den Themen Gesichtserkennung, Profilbildung und der Erhebung von Standortdaten in Mobiltelefonen. So will der Minister untersagen, Menschen auf der Straße über einen Gesichtserkennungsdienst für Smartphones live identifiziert werden können. „Dadurch entsteht ein weit größerer Verlust an Anonymität im öffentlichen Raum als durch die Abbildung von Häuserfassaden.
Scheer sagte, die Branche werde bis zur zweiten Jahreshälfte 2011 eine „Zentrale Informations- und Widerspruchsstelle im Internet“ einrichten, bei der die Bürger bei den einzelnen Anbietern Widerspruch gegen die Abbildung ihrer Häuser einlegen können“. Widersprüche sollen mit wenigen Klicks oder auch ohne Internet-Nutzung möglich sein. Im Gegensatz zu einer Forderung der Datenschützer sieht der Kodex kein Zentralregister für die Widersprüche gegen Geodaten-Dienste vor. „Der mögliche Schaden eines Zentralregisters ist größer als der Nutzen“, sagte Scheer. „Wir würden damit nur einen neuen Datenkraken schaffen.“
Verstöße gegen den Kodex sollen im Einzelfall mit einer Geldbuße von bis zu 20 000 Euro bestraft werden können. Die Selbstverpflichtung wird bislang von Google, Microsoft, Nokia, Deutsche Post DHL, Deutsche Telekom, sowie den Adress- und Geo-Spezialisten ED Encourage Directories, Panolife und Panogat unterstützt.