Ex-Verfassungsrichter Papier sieht Bundestags-Sperrklausel in Gefahr

Berlin (dpa) - Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht nach dem Urteil zur Drei-Prozent-Hürde bei den Europawahlen auch die Sperrklausel für den Bundestag in Gefahr.

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Die Gemeinsamkeiten zwischen Bundestag und Europäischem Parlament seien doch sehr groß, wenn es um den Schutz der Funktions- und Arbeitsfähigkeit gehe, sagte Papier der „Welt“. Speziell für das EU-Parlament habe Karlsruhe nun die Anforderungen an die Zulässigkeit von Sperrklauseln verschärft. „Legte man diese Anforderungen auch bei Bundestags- und Landtagswahlen zu Grunde, wären auch nationale Fünf-Prozent-Klauseln in Frage zu stellen“, warnte Papier. Das Karlsruher Urteil halte er „weder im Ergebnis noch in der Begründung für richtig“.

Das Gericht hatte die deutsche Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen Ende Februar ersatzlos gestrichen. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, entschieden die Richter. Kleine Parteien rechnen sich bei der Europawahl im Mai nun größere Chancen aus.

Papier schlug vor, die Verfassung zu ändern, um „klare Verhältnisse zu schaffen“. „Wir sollten Fragen nach dem Wahlsystem einschließlich der Sperrklauseln nicht dem einfachen Gesetzgeber überlassen“, sagte er. Speziell die Gleichheit der Wahl sei ein relativ vager Begriff. Mit einer Grundgesetzänderung ließe sich aus Papiers Sicht auch die Drei-Prozent-Hürde wieder einführen.