Gabriel positioniert sich klar für Vorratsdatenspeicherung
Berlin (dpa) - Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hat sich klar für eine rechtskonforme Regelung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.
„Wir brauchen das, ich weiß aber, dass das hochumstritten ist“, sagte der Bundeswirtschaftsminister im Deutschlandfunk. „Wir erleben doch gerade, dass die Welt ziemlich gefährlich geworden ist. Und ich glaube, dass wir auch in dem verfassungsrechtlich vertretbaren Umfang technisch in der Lage sein müssen, darauf zu reagieren.“
Die Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten zur Terrorabwehr und Verfolgung schwerer Straftaten ist seit Jahren heiß umkämpft: Schon in der schwarz-gelben Koalition war die Union dafür und die FDP dagegen, ähnlich ist es in der schwarz-roten Koalition. Selbst SPD-intern besteht keine Einigkeit, weil im Gegensatz zu weiten Teilen der Partei die SPD-Innenminister für die Vorratsdatenspeicherung sind. Schwarz-Rot wich dem Streit bisher aus mit der Übereinkunft, eine Entscheidung der EU abzuwarten. Die wird aber vorerst nicht kommen wird, wie Brüssel jetzt klargemacht hat.
Gabriel hatte sich bereits offen für eine Regelung gezeigt und befürwortete dies nun ausdrücklich. Die Minister für Inneres und Justiz, Thomas de Maizière (CDU) und Heiko Maas (SPD), würden gemeinsam einen Vorschlag entwickeln, sagte er. Aber: „Das wird nicht von heute auf morgen der Fall sein.“
Maas hat bisher eher auf der Bremse gestanden. Und auch andere SPD-Politiker lassen nach wie vor Skepsis erkennen: „Seine Haltung in dieser Frage teile ich ausdrücklich“, sagte Parteivize Ralf Stegner der „Bild“-Zeitung (Montag) mit Blick auf Maas. Auch Generalsekretärin Yasmin Fahimi hatte vor kurzem vor Schnellschüssen gewarnt.
Linksfraktionsvize Jan Korte kritisierte Gabriels Äußerung am Sonntag. Es gebe „keinen Spielraum für irgendeine Form der anlasslosen Massenüberwachung von Telefon- und Internetdaten“.
Gabriel erinnerte auch an frühere Kompromissvorschläge der SPD. Danach sollten die gespeicherten Telefon- und Internet-Verbindungsdaten nur kurze Zeit aufbewahrt werden und die Ermittler nur mit Genehmigung eines Richters auf die Daten zugreifen können. „Das, glaube ich, sind damals schon vernünftige Beschlüsse gewesen, heute werden sie uns helfen, einen mit der Verfassung und auch mit Europarecht konformen Gesetzesvorschlag zu machen“, sagte Gabriel.
Eine Vorratsdatenspeicherung hat es in Deutschland bereits gegeben, das Bundesverfassungsgericht hat sie 2010 aber verworfen. Der Europäische Gerichtshof kippte eine EU-Regelung 2014.