Glaeseker soll nächste Woche im Wulff-Prozess aussagen
Hannover (dpa) - Der Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff steht doch noch nicht vor dem Ende. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft will das Landgericht Hannover zunächst noch mindestens zwei weitere Zeugen hören.
Das teilte Richter Frank Rosenow am Donnerstag in Hannover mit. Am 16. Januar soll der ehemalige Sprecher und Vertraute Wulffs, Olaf Glaeseker, in den Zeugenstand treten. Ursprünglich wollte die Kammer noch im Januar ein Urteil fällen.
„Wir sehen Punkte, dass wir nicht umhin kommen, Glaeseker zu vernehmen“, sagte Rosenow. Glaeseker war bislang nicht als Zeuge gehört worden. Er hatte sich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, da er sich mit seiner Aussage gegebenenfalls selbst hätte belasten können. Dieses Recht endete jedoch am 31. Dezember 2013. Eine mögliche Strafverfolgung sei nun verjährt, sagte Staatsanwalt Clemens Eimterbäumer.
Sollte Glaeseker gewichtige Gründe gegen den Termin vorbringen, könnte die Vernehmung verschoben werden. Auch Glaeseker wird derzeit am Landgericht der Prozess gemacht, allerdings wegen eines anderen Korruptionsdelikts. In diesem Verfahren soll wiederum Wulff am 10. Februar als Zeuge aussagen.
Die Staatsanwaltschaft wirft Wulff vor, er habe sich wissentlich von dem mitangeklagten Filmfinancier David Groenewold einen Teil der Kosten für einen Oktoberfestbesuch 2008 in München zahlen lassen. Später warb Wulff für ein Filmprojekt Groenewolds bei der Siemens-Spitze. Die beiden Angeklagten bestreiten die Vorwürfe und erklären die Kostenübernahme mit ihrer privaten Freundschaft.
Dazu erhofft sich die Staatsanwaltschaft wichtige Informationen von Glaeseker, der Wulff seit dessen Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident zur Seite gestanden hatte. Ursprünglich wollte Rosenow das seit November laufende Verfahren deutlich abkürzen, weil die Vorwürfe gegen Wulff aus Sicht des Gerichts bisher nicht belegt worden sind. Zuletzt war mit einem Urteil bis Ende Januar gerechnet worden.
Neben Glaeseker will die Staatsanwaltschaft noch sechs weitere Zeugen hören, die teilweise entweder bereits ausgesagt haben oder für einen späteren Termin bereits geladen waren. Zu ihnen gehört auch die persönliche Assistentin Groenewolds, die das Gericht für den 22. Januar laden will. Die Frau hatte bereits im November als Zeugin in dem Prozess ausgesagt, allerdings zu einem anderen Themenkomplex.
„Die Anhörung im Prozess ist entscheidend, weil sie zeigt, auf welche Weise Wulff den Wünschen Groenewolds gefolgt ist“, betonte Eimterbäumer. Sowohl die Vorgänge rund um den Oktoberfestbesuch als auch das anschließende Engagement Wulffs für Groenewolds Film „John Rabe“ seien bisher unzureichend erforscht, kritisierte der Staatsanwalt.
Die Verteidiger von Wulff und Groenewold lehnten die Beweisanträge allesamt ab. Die Vernehmung von Glaeseker sei abzulehnen, da er nicht an dem Oktoberfest-Wochenende dabei war und deshalb nichts zur vorgeworfenen Vorteilsannahme oder -gewährung sagen könne.