Flüchtlingsdebatte Handwerk will junge Flüchtlinge ausbilden

Berlin (dpa) - Das Handwerk ist unzufrieden mit den gerade beschlossenen Aufenthaltsregeln für junge Flüchtlinge, die in Deutschland eine Ausbildung machen. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer kritisierte die Bestimmungen als unzureichend und forderte mehr Planungssicherheit für die Betriebe.

Foto: dpa

Vor gut einer Woche hatte der Bundesrat umfangreiche Änderungen im Aufenthaltsgesetz gebilligt. Klargestellt wird darin auch, dass jugendliche Flüchtlinge, die einen Ausbildungsplatz haben, für die Dauer der Lehre eine Duldung bekommen können. Diese wird aber nur jeweils für ein Jahr erteilt und dann verlängert. Außerdem gilt die Regelung nicht für Flüchtlinge, die bereits älter als 21 Jahre sind. An beidem stört sich das Handwerk.

„Viele junge Flüchtlinge, die eine Ausbildung beginnen wollen, sind (...) schon 22 oder älter, weil sie durch den Krieg wichtige Jahre verloren haben“, sagte Wollseifer der „Rheinischen Post“. Außerdem würde sich das Handwerk wünschen, dass junge Lehrlinge nicht nur jeweils eine Duldung von einem Jahr bekommen, sondern eine feste Bleibe-Zusage für die gesamte dreijährigen Ausbildungszeit und möglichst auch weitere zwei Jahre danach - um im Anschluss an die Lehre hier zu arbeiten.

„Die Gesellschaft muss sich für die vielen jungen Menschen einsetzen, die durch Krieg und Vertreibung zu uns kommen. Das Handwerk ist bereit dazu“, sagte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. „Die Betriebe wünschen sich jedoch einen belastbaren Rechtsrahmen, denn sie gehen mit der Ausbildung auch ein Kostenrisiko ein.“

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, das das neue Gesetz auf den Weg gebracht hatte, sagte auf dpa-Anfrage, man halte den gefundenen Kompromiss für hinreichend.

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) sagte der „Neuen Passauer Presse“, das gerade verabschiedete Gesetz stelle klar, „dass Flüchtlinge so lange geduldet werden können, wie sie sich in der Ausbildung befinden. Es muss also niemand Sorgen haben, dass ein Azubi abgeschoben wird.“ Flüchtlinge, die jetzt nach Deutschland kämen und erfolgreich eine Ausbildung absolvierten, hätten eine gute Chance zu bleiben.

Im Gesetzgebungsprozess war von verschiedenen Seiten bereits die Forderung gekommen, jungen Flüchtlingen in der Ausbildung nicht nur eine Duldung, sondern eine gesicherte Aufenthaltsgenehmigung zu gewähren. Die Bundesregierung lehnte das aber ab.