Hintergrund: Was unterscheidet angestellte Lehrer von Beamten?

Düsseldorf (dpa) - Zumindest aus Sicht der Pädagogen herrscht in den nordrhein-westfälischen Lehrerzimmern eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Das macht sich bei Lohn und Gehalt ebenso bemerkbar wie bei der Versicherung und der Altersabsicherung.

Lehrer ist nicht gleich Lehrer. Die einen sind Beamte, die anderen Angestellte.

Foto: Oliver Berg

Laut Schulministerium ist in NRW etwas mehr als ein Fünftel der Lehrerinnen und Lehrer nach Tarif beschäftigt, insgesamt sind das knapp 33 000 der 177 000 nordrhein-westfälischen Lehrer.

Andere genießen dagegen den Beamtenstatus und einige Privilegien gegenüber ihren angestellten Kollegen, obwohl sie an derselben Schule arbeiten, den gleichen Arbeitsaufwand und die gleiche Qualifikation haben. So sind Beamte unkündbar, sie werden zum Beispiel im Krankheitsfall länger weiter bezahlt und sind privat krankenversichert.

Die Entscheidung über den Beamtenstatus liegt in der Hand der Bundesländer. Früher war die Einstellung an einer Schule gleichbedeutend mit einer Verbeamtung. Zunehmend suchen Bundesländer allerdings Alternativen. Berlin hat zum Beispiel 2003 beschlossen, künftige Lehrer nicht mehr zu verbeamten, auch Sachsen geht diesen Weg, um zu sparen.

Ohne Beamtenstatus sind zudem viele Lehrer, die in den 1980er Jahren zunächst nicht eingestellt wurden, sowie Lehrer, die zunächst an Privatschulen gearbeitet haben, Seiteneinsteiger oder Lehrkräfte, die nur befristet beschäftigt sind.