Interview Immunitätsausschussmitglied Kaster (CDU): "Jede Bagatelle wird dramatisiert"
Berlin. Für Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ist die Immunität von Abgeordneten ein Problem. Er spricht sich für die Streichung aus. Bernhard Kaster (CDU), Mitglied des Immunitätsausschusses und Parlamentsgeschäftsführer der Union, erklärt, warum viele Abgeordnete von diesem Recht nichts halten.
Auch er sei für ein Reform, so Kaster im Gespräch mit unserer Zeitung.
F: Herr Kaster, sollte die Immunität von Abgeordneten abgeschafft werden?
A: Das Grundgesetz sieht unser Immunitätsrecht als wichtiges Schutzrecht des Parlamentes an. Es wird von den Abgeordneten allerdings zunehmend als eine Belastung empfunden, denn jeder Fall sorgt gerade durch das Immunitätsrecht für eine hohe öffentliche Pranger-Wirkung. Glauben Sie mir, als Privileg, wie man in der Bevölkerung häufig vermutet, empfinden wir Abgeordneten unsere Immunität nicht.
F: Wieso das? Die Immunität schützt doch vor Strafverfolgung.
A: Man muss wissen: Die Befassung des Deutschen Bundestages mit einem Fall macht Abgeordneten oft stärker zu schaffen als das eigentliche strafrechtliche Verfahren. Zumal es meist um Dinge aus dem Bereich Straßenverkehr geht - wie also bei jedem anderen Bürger auch. Jeder Bagatellunfall wird durch die Immunität dramatisiert.
F: Das heißt, Abgeordnete fühlen sich ungerecht behandelt?
A: Das kann man so sagen. Oft enden die Ermittlungen mit Einstellung oder Freispruch. Die Wahrnehmung ist aber dennoch so, dass sich ein ganzes Parlament mit einem einzigen Abgeordneten beschäftigt. Wegen einer rechtlich meist undramatischen Angelegenheit.
F: Sie unterstützen also Bundestagspräsident Lammert?
A: Der Bundestagspräsident schlägt eine Reform vor. Das ist jedoch kein einfacher, gesetzlicher Vorgang. Immunität ist aus meiner Sicht Voraussetzung für ein freies Parlament. Man muss genau schauen, welche Auswirkungen Veränderungen hätten und zwar nicht nur im Interesse des einzelnen Abgeordneten, sondern des gesamten Parlamentes.
F: Wie könnte eine Reform aussehen?
A: Die Faktionen haben sich immer wieder darüber Gedanken gemacht und Vergleiche zu anderen Parlamenten gezogen. Wir sind eine gefestigte Demokratie. Aber die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes haben das Immunitätsrecht nicht einfach nur so in die Verfassung geschrieben. Da muss man also sehr sensibel vorgehen. In der Handhabung haben wir schon vieles vereinfacht. Zum Beispiel wird zu Beginn einer Legislaturperiode bereits festgelegt, wann Ermittlungen ohne einen eigenen Beschluss des Bundestages aufgenommen werden können.
F: Über wie viele Fälle im Jahr beraten denn Ausschuss und Bundestag?
A: Es sind weitaus weniger, als oft angenommen wird. Natürlich gerät eine Aufhebung der Immunität in die Schlagzeilen, wenn der Betroffene eine besondere Prominenz hat oder eine mögliche Straftat besonders gravierend ist. Das sind aber Einzelfälle. Belegt wird dies auch dadurch, dass der Immunitätsausschuss des Bundestages nicht oft tagt. Nur nach Bedarf - und der kommt sehr selten vor.