Kabinett billigt Entwurf für bezahlte Pflegezeit
Berlin (dpa) - Eine bezahlte Auszeit zur Organisation von Pflege und ein Rechtsanspruch auf Pflegezeit sollen die Altenpflege in Deutschland verbessern. Außerdem soll es mehr Unterstützung für die Bewohner von Pflege-WGs geben.
Entsprechende Regelungen brachten Bundeskabinett und Bundestag auf den Weg.
Bei einem plötzlichen Pflegefall in der Familie sollen Arbeitnehmer künftig zehn Tage lang bezahlt pausieren können. Bis zu zwei Jahre können sie zudem künftig im Job kürzertreten: Sie bekommen einen Rechtsanspruch auf sechs Monate Pflegezeit, also auf eine komplette Auszeit, sowie auf bis zu 24 Monate Familienpflegezeit mit einer Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden. Der Gesetzentwurf muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Die zehntägige Auszeit ist zur Organisation der Pflege vorgesehen. Der Lohnersatz soll ab 1. Januar bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Die Auszeit gab es bislang schon - aber unbezahlt. Kostenpunkt: rund 100 Millionen Euro.
Ebenfalls können Arbeitnehmer heute schon sechs Monate aus dem Job aussteigen, um sich um einen kranken Angehörigen zu kümmern. Künftig sollen sie ein zinsloses Darlehen für diese Zeit aufnehmen können, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Möglichkeiten nutzen können künftig etwa auch Stiefkinder, Schwäger oder Partner in homosexuellen Partnerschaften, die keine eingetragenen Lebenspartnerschaften sind.
SPD-Fraktionsvize Carola Reimann sagte der dpa, dass über die Pläne hinaus die Ansprüche auch bei Wahlverwandtschaften bestehen sollten, bei Menschen, die füreinander einstehen. Der Sozialverband VdK kritisierte, dass die Familienpflegezeit nur für Unternehmen ab 15 Mitarbeitern verpflichtend sein soll.
Im Gesundheitsausschuss des Bundestags setzte die Koalition zudem in letzter Minute noch Änderungen an den Plänen zur Pflegereform durch, die am Freitag im Parlament beschlossen werden soll:
- PFLEGE-WGs: Monatliche Zuschläge für Bewohner von ambulant betreuten Wohngruppen sollen leicht auf 205 Euro erhöht und vor allem ausgeweitet werden. Betroffene sollen das Geld in mehr Fällen als bisher bekommen. Die Zahl der Pflege-WGs stieg in den vergangenen Jahren deutlich auf fast 1600 an - initiiert von Angehörigen, Vereinen oder ambulanten Pflegediensten.
- LOHN: Per Änderungsantrag sollen den Pflegeeinrichtungen auch Anreize für höhere Löhne gegeben werden: Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen soll etwa nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen. Heime und Dienste sollen also bei höheren Löhnen auch ihrerseits mehr Geld bekommen.
- HELFER: Wirbel hatte der bereits vorgesehene Plan verursacht, bestimmte niedrigschwellige Angebote zu schaffen. So sollen Mittel für professionelle ambulante Dienste künftig auch verstärkt etwa für Einkaufshilfen, Helfer für Botengänge oder Betreuung benutzt werden dürfen. Der Betrag hierfür soll nun aber statt bis zu 50 nur bis zu 40 Prozent der Mittel für ambulante Pflegesachleistungen ausmachen dürfen. Zudem sollen später Erfahrungen damit ausgewertet werden.
Dennoch protestierten die Träger gegen diesen Punkt heftig. „Hier entstehen völlig unkontrollierte Angebote, die sich keinerlei Qualitätsanforderungen unterwerfen müssen“, sagte der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer, der dpa. Angehörige würden vermehrt zur „Billigversion“ von Pflege greifen - neue prekäre Jobs entstünden.
Am Kern ihrer Pflegereform will die Koalition nichts mehr ändern: Zum 1. Januar sollen die Pflegeleistungen um vier Prozent steigen. Die Zahl von Betreuungskräften in Heimen soll sich auf 45 000 fast verdoppeln. In einem Vorsorgefonds sollen bis zum Jahr 2033 Milliarden angespart werden, um Beitragssprünge bei später steigendem Bedarf zu verhindern. Der Pflegebeitragssatz soll zum 1. Januar 2015 von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) um 0,3 Punkte steigen. Weitere 0,2 Punkte kommen später dazu, wenn vor allem viele Demenzkranke in die Pflegeversicherung aufgenommen werden.