Kein Hartz-IV-Anspruch nach Flitterwochen in Asien
Celle (dpa) - Ein Tennisartikelhändler ist mit seinem Antrag auf Hartz-IV-Bezug vorerst gescheitert, weil er zuvor sein Haus verkauft und mit dem Geld eine Hochzeitsreise auf die Philippinen finanziert hatte.
Es sei zu prüfen, ob der Mann seine Hilfsbedürftigkeit durch sozialwidriges Verhalten herbeigeführt habe, urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Eilbeschluss (AZ: L 11 AS 1310/14 B ER).
Der Selbstständige hatte vorgebracht, mit dem Verkauf von Tennisartikeln und dem Besaiten von Schlägern keinen Gewinn mehr zu erzielen, und Hartz IV beantragt. Weil er Eigentümer eines Hauses war, wies die Behörde den Antrag ab.
Daraufhin verkaufte der Mann aus dem Kreis Northeim das Haus, glich sein überzogenes Konto aus, zahlte Schulden zurück und kaufte sich ein Auto. Dann unternahm er zwei Reisen auf die Philippinen, heiratete dort und verbrachte die Flitterwochen in einem Holiday-Resort.
Für das noch ausstehende Hauptsacheverfahren müsse der Mann seine wirtschaftlichen Verhältnisse lückenlos offenlegen, urteilten die Celler Richter. Sollte sich daraus eine Hilfsbedürftigkeit ergeben, müsse geprüft werden, ob der Mann wegen seiner Geldverschwenderei einen Teil der ihm zustehenden Leistungen nicht erhalte.