Kein Weg zurück

Franz-Peter Tebartz-van Elst hat sich von einem öffentlichen Verfahren freigekauft. Dass es keinen Prozess gibt, mindert aber nicht seine Schuld. Er hat die Unwahrheit gesagt, und das ist es, was hängenbleibt — auch ohne nun vorbestraft zu sein.

Denn ein Bischof wird nicht allein nach Aktenlage bewertet. Er hat auch in diesem Fall die Menschen enttäuscht und belogen. Die von ihm erhoffte Rückkehr nach Limburg wird so noch unwahrscheinlicher. Die Menschen im Bistum wird es freuen.