Tebartz-van Elst legt ein Geständnis ab
Limburger Bischof räumt Falschaussage zu Erste-Klasse-Flug ein. Gegen eine Geldstrafe von 20 000 Euro wird das Verfahren eingestellt.
Hamburg/Limburg. Eine Akte im Fall Franz-Peter Tebartz-van Elst ist so gut wie geschlossen. Sobald der umstrittene Limburger Bischof 20 000 Euro an die Staatskasse gezahlt hat, ist sein Verfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung komplett vom Tisch. Aus juristischer Sicht ist die „Causa Tebartz“ in diesem Fall erledigt, für das Bistum aber längst noch nicht.
Wochenlang hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt, ob der Kirchenmann falsche Angaben zu einem Erste-Klasse-Flug nach Indien gemacht hat. Sie beantragte schließlich einen Strafbefehl beim Amtsgericht.
Mit der am Montag bekanntgewordenen Einstellung des Verfahrens lautet die juristische Bewertung: Eine Schuld des Bischofs sei festgestellt worden, aber eine Geldauflage reiche in diesem Fall aus, „um das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen“, erläuterte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsbehörde habe der Einstellung unter anderem zugestimmt, weil Tebartz-van Elst ein Geständnis abgelegt habe. Er gilt dadurch aber nicht als vorbestraft.
Solch ein Verfahren ist Alltag für die Justiz in Deutschland - für einen führenden Kirchenvertreter hat es Seltenheitswert. „Das steigert nicht seine Glaubwürdigkeit“, sagt der Kirchenrechtler Thomas Schüller über den derzeit vom Papst beurlaubten Tebartz-van Elst.
So oder so ist das Vertrauen vieler Limburger Gläubigen und Bistumsmitarbeiter in ihren Oberhirten zerstört. Der Skandal um die auf mindestens 31 Millionen Euro explodierten Kosten für den neuen Bischofssitz und die Kritik an seiner Amtsführung sind seit Monaten ein Thema.
Erst am Wochenende erklärte die Diözesanversammlung, die gewählte Vertretung der Limburger Katholiken, „dass ein Neubeginn mit ihm nicht möglich erscheine“. Daran ändert sich auch nach der Einstellung des Verfahrens nichts. Die Erklärung der Versammlung vom Wochenende sei „in keinem Fall als hinfällig anzusehen“. Auch führende Angehörige im Bistum machten zuletzt keinen Hehl daraus, dass sie sich einen neuen Bischof wünschen.
Der Papst hatte Tebartz-van Elst Ende Oktober in die Auszeit geschickt, zunächst so lange, bis eine Kommission der Deutschen Bischofskonferenz die Überprüfung der Kosten für die Residenz abgeschlossen hat. Der Papst wird sicherlich auch die Hamburger Justiz-Entscheidung mit Interesse zur Kenntnis nehmen.
Noch offen ist, wie der „Fall Tebartz“ bei der Limburger Staatsanwaltschaft ausgeht: Sie prüft derzeit, ob sie gegen den Bischof im Zusammenhang mit dem Prestigebau Untreue-Ermittlungen einleiten soll.