Feiertage Was an Karfreitag alles verboten ist

Düsseldorf · Karfreitag ist laut Gesetz ein stiller Feiertag. Das hat Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Was ist erlaubt, was nicht? Ein Überblick.

Symbolbild.

Foto: dpa/Arno Burgi

Die Osterfeiertage stehen vor der Tür. Die meisten Menschen müssen nicht arbeiten. Die freie Zeit kann grundsätzlich aber nicht vollkommen frei genutzt werden. An Karfreitag, dem höchsten evangelischen Feiertag, gilt ein Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen, weil es sich um einen stillen Feiertag handelt.

Was sind stille Feiertage?

Zu den stillen Feiertagen gehören in NRW neben dem Karfreitag auch der Volkstrauertag und Allerheiligen. Der Sinn der stillen Feiertage wird regelmäßig diskutiert. Auch 2019 hatten Politiker die Abschaffung der Feiertagsruhe gefordert. Viele Menschen wissen aber gar nicht so genau, was am stillen Karfreitag erlaubt ist und was nicht.

Was ist verboten?

Im NRW-Landesgesetz ist geregelt, dass es bereits am Gründonnerstag ab 18 Uhr still ist: Es gilt ein öffentliches Tanzverbot. Offiziell darf es erst am Karsamstag ab 6 Uhr wieder lauter werden. Am Karfreitag selbst bleiben die Geschäfte zu, auch Wettbüros. Es dürfen außerdem keine Wochenmärkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, Zirkusaufführungen oder Volksfeste stattfinden. Das gilt ebenfalls für Sportveranstaltungen wie etwa das Freitagsspiel der Bundesliga, das in den vergangenen Jahren am Samstag nachgeholt wurde. Filme dürfen nur gezeigt werden, wenn sie vom Kultusministerium als geeignet anerkannt sind.

Was ist erlaubt?

Kulturelle Veranstaltungen sind während der Hauptzeit des Gottesdienstes untersagt. Anschließend wären jedoch Aufführungen erlaubt, die dem Charakter des Feiertages entsprechen — eine nicht ganz klare Formulierung. Deshalb gibt es auch regelmäßig Streit darüber, ob etwa in Düsseldorf das Theater an der Kö Komödien aufführen darf — es darf nicht. An Karfreitag müsste aber nicht alles dicht machen: Kunstausstellungen, Museen und Zoos dürften eigentlich öffnen. Auch viele Schwimmbäder würden nicht schließen.

Gibt es frische Brötchen?

In NRW dürfen Bäcker am Karfreitag und Ostermontag öffnen — zu den üblichen Sonntagsöffnungszeiten. Das heißt: Betriebe, die eine Gaststättenkonzession haben, dürfen für fünf Stunden öffnen und Backwaren zum Verzehr in der Bäckerei verkaufen.

(red)