Lockerungen in NRW Was ab jetzt auch für Ungeimpfte wieder erlaubt ist
Düsseldorf · Ab dem 4. März gibt es zahlreiche Lockerungen in NRW. Diese gelten zum Teil auch für Ungeimpfte und erlauben wieder mehr Normalität.
Am Freitag treten in Nordrhein-Westfalen weitreichende Lockerungen coronabedingter Einschränkungen in Kraft. Erleichterungen gibt es für Restaurants, Hotels, Diskotheken, Kultur und Sport. Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung bringt im Freizeitbereich auch Ungeimpften ein Stück Teilhabe zurück: Sie dürfen dann ebenfalls wieder Restaurants, Hotels, Kultureinrichtungen und Sportveranstaltungen besuchen. Voraussetzung ist allerdings ein gültiger negativer Corona-Test. Damit gilt in diesen Bereichen wieder die sogenannte 3G-Regelung mit Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete.
Diskotheken und Clubs dürfen nach monatelanger Schließung allerdings nur unter den strengeren 2G-plus-Bedingungen öffnen: Damit haben nur Genesene und Geimpfte mit einem zusätzlichen negativen Corona-Test Zutritt. Die zusätzliche Testpflicht gilt auch für alle, die bereits eine Auffrischungsimpfung oder einen frischen Genesenen-Status haben. Maskenpflicht besteht hier nicht.
NRW setzt mit den Lockerungen weitgehend die Vereinbarungen von Bund und Ländern um. Am 17. März wollen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen - und präsidenten erneut zusammenkommen. Die NRW-Verordnung gilt bis zum 19. März.