Koch-Mehrin unterliegt im Doktortitel-Streit
Karlsruhe (dpa) - Die FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin hat im Kampf um ihren Doktortitel eine weitere Niederlage eingesteckt. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe wies ihre Klage gegen den Entzug des Titels ab.
Eine ausführliche Begründung wird das Gericht erst in den kommenden Wochen vorlegen (7 K 3335/11). Koch-Mehrin kann nun beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Berufung einlegen. Ihr Anwalt hatte diesen Schritt bereits am vergangenen Montag nach der Verhandlung erwogen.
Die Universität Heidelberg hatte der EU-Parlamentarierin im Juni 2011 den Titel aberkannt. Bei der Überprüfung ihrer Doktorarbeit über die „Lateinische Münzunion 1865-1927“ hatte der Kommissionsausschuss auf 80 Seiten 125 Plagiate gefunden. Die 42 Jahre alte Politikerin gestand „Mängel an Quellennachweisen“ ein, verwies aber darauf, dass diese bereits bei der Abgabe ihrer Arbeit vor 13 Jahren bekannt gewesen seien.
Für Koch-Mehrins Anwalt Christian Birnbaum hätte es die Universität bei einer Rüge belassen können. Dies sei vertretbar, denn seine Mandantin habe „ein paar Sachen herausgefunden, die vor ihr keiner rausgefunden hat“. Als weitere Lösung schlug er vor, Koch-Mehrin könne die Arbeit nachbessern. Mit diesem Vorschlag hatte er in der zweiten Verhandlung am vergangenen Montag den Zorn des Geschichtsprofessors Manfred Berg auf sich gezogen, der vor zwei Jahren als Dekan für das Verfahren zuständig war. Bei der Menge an Plagiaten müsse die Arbeit praktisch neu geschrieben werden, sagte er. Es sei der Fakultät aber „nicht zuzumuten, Frau Koch-Mehrin nochmals als Doktorandin anzunehmen“.
Mehr Erfolg versprach sich Birnbaum davon, Verfahrensfehler geltend zu machen. Er bemängelte unter anderem, dass die Mitglieder des Kommissionsausschusses nicht einzeln, sondern im Block gewählt worden seien. Die Vorsitzende Richterin machte jedoch mehrfach deutlich, dass sie wenig Chancen sehe, mit der Kritik an dem Gremium den Plagiatsvorwurf zu entkräften.
Das beurteilte Birnbaum anders. Nach seiner Einschätzung hätte eine anders zusammengesetzte Kommission durchaus zu einer anderen Entscheidung kommen können. Deshalb hatte er bereits nach der zweiten Verhandlung erklärt: „Wir brauchen in dieser Frage eine Grundsatzentscheidung, welchen Einfluss die Wahl eines Gremiums auf dessen Entscheidungen hat.“