Krankenkassen mit 2,4 Milliarden Euro im Plus
Der Krankenversicherung hat die gute Konjunktur im ersten Halbjahr ordentlich Geld in die Kassen gespült. Die Aussichten sind freilich verhaltener.
Berlin (dpa). Die brummende Konjunktur und gesunkene Arzneiausgaben haben den gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr ein Plus von 2,4 Milliarden Euro beschert. Der Gesundheitsfonds, aus dem die Kassen ihr Geld bekommen, dürfte Ende des Jahres 6,9 Milliarden Euro auf der hohen Kante haben, von denen rund 5 Milliarden allerdings bereits verplant sind.
Trotz der rosigen Finanzlage hält das Gesundheitsressort nichts von Beitragssenkungen. Die Ausgaben dürften wieder anziehen, und die Finanzkrise birgt Konjunkturrisiken, wie das Ministerium am Montag betonte.
Im ersten Halbjahr gaben die Kassen bei Einnahmen von 91,7 Milliarden insgesamt nur rund 89,3 Milliarden Euro aus. Die AOK verbuchten ein Plus von 971 Millionen, die Ersatzkassen von 954 Millionen Euro - gefolgt von den Betriebskrankenkassen (plus 221 Millionen) und den Innungskassen (156 Millionen). Für die in geringerem Maße als erwartet gestiegenen Ausgaben sei vor allem der Arzneimittelmarkt verantwortlich, sagte ein Ministeriumssprecher.
Nach Schätzungen von 4,3 Prozent stiegen die Ausgaben der Kassen in den ersten sechs Monaten tatsächlich nur um 2,8 Prozent pro Versichertem. Bei den Arzneiausgaben gab es ein Minus von 6,3 Prozent. Es ist auf einen gesetzlichen Pharmarabatt, neue Höchstbeträge für die Kassenerstattung und von den Kassen ausgehandelte Rabatte zurückzuführen. Im weiteren Jahresverlauf sei aber nicht mehr mit Ausgabenrückgängen in dieser Größenordnung zu rechnen.
In fast allen anderen Bereichen gab es teils kräftige Kostenzuwächse. So stiegen die Ausgaben für den größten Posten - die Klinikbehandlungen - um 4,6 Prozent je Versicherten auf 30,8 Milliarden Euro. Die Ärzte bekamen 2,3 Prozent mehr, für Krankengeld gaben die Kassen 9,6 Prozent mehr aus.
Bei der geplanten gesetzlichen Regelung gegen zu lange Wartezeiten und eine zeitnahe Terminvergabe beim Arzt setzt das Ministerium auf die Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen. „Die Selbstverwaltung bekommt den Auftrag, zu definieren, was zeitnah ist“, sagte ein Ministeriumssprecher. Es sei ein Unterschied, ob ein Notfall vorliege, es schnell gehen müsse oder ob es sich um eine Routine-Untersuchung handele.
„Dass der Gesetzgeber von oben festlegt, was angemessen ist, ist (...) nicht sinnvoll“, sagte der Sprecher. Er gehe davon aus, dass die Selbstverwaltung die geplante Regelung so schnell wie möglich umsetze. Ob es Sanktionen gibt, müsse auch die Selbstverwaltung regeln.