Besuch bei den UN Maas wirft Assad „menschenverachtendes Verhalten“ vor
New York (dpa) - Bundesaußenminister Heiko Maas hat dem syrischen Präsidenten Baschar al-Assad in einer Rede vor den Vereinten Nationen „menschenverachtendes Verhalten“ vorgeworfen.
„Wir dürfen davor nicht die Augen verschließen“, sagte er auf einer Tagung der UN-Generalversammlung in New York mit Blick auf den umstrittenen Militärschlag der Westmächte gegen Syrien. „Die Verstöße gegen elementares humanitäres Völkerrecht dürfen nicht ungesühnt bleiben. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.“
Als Vergeltung für einen mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatz Assads hatten die USA, Großbritannien und Frankreich Syrien mit Raketen angegriffen. Deutschland hatte sich nicht mit der Bundeswehr beteiligt, aber die Militäraktion politisch unterstützt.
Der Einsatz erfolgte ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrats, in dem sich Russland und die westlichen Mitglieder derzeit in der Syrien-Frage gegenseitig blockieren. In einem Bundestagsgutachten wird die Militäraktion als völkerrechtswidrig eingestuft.
Maas reiste bereits zum zweiten mal innerhalb von vier Wochen zu den Vereinten Nationen in New York. Grund ist die Bewerbung Deutschlands für einen Sitz im UN-Sicherheitsrat in den Jahren 2019/20. Die Entscheidung fällt am 8. Juni. „Wir werden geradezu aufgefordert, unseren Einfluss einzubringen“, sagte Maas zur deutschen Kandidatur.
Am Rande der UN-Veranstaltung traf er erstmals den iranischen Außenminister Mohammed Sarif, um mit ihm über den Erhalt des Atomabkommens mit Teheran zu sprechen. Nach einem Medienbericht sind sich Deutschland, Frankreich und Großbritannien mit den USA weitgehend einig, dass dem Iran wegen seiner umstrittenen Raketentests und Einmischung in Regionalkonflikte mit neuen Sanktionen gedroht werden soll. Damit solle das mühsam ausgehandelte Nuklearabkommen gerettet werden, das eine iranische Atombombe verhindern soll, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Auf ein entsprechendes Papier hätten sich die Unterhändler der vier Länder in Grundzügen geeinigt. Änderungen seien aber noch möglich.
Bis zum 12. Mai muss US-Präsident Donald Trump entscheiden, ob er die Aussetzung der Sanktionen gegen den Iran verlängert. Entscheidet er sich dagegen, käme das einem Ausstieg aus dem Abkommen gleich.