„Mein Kampf“ soll auch nach 2015 verboten bleiben

Hannover/Binz (dpa) - Die Verbreitung von Hitlers „Mein Kampf“ soll auch nach dem Auslaufen der Urheberschutzfrist Ende 2015 in Deutschland verboten bleiben.

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Darauf verständigten sich die Justizminister bei ihrer Konferenz in Binz, wie ein Sprecher der Vorsitzenden, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchefin Uta-Maria Kuder (CDU), sagte. Man sei zuversichtlich, dass die geltende Rechtslage ausreiche. Ein Sondergesetz wird demzufolge nicht als nötig erachtet. Dies war zunächst umstritten.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) erklärte, man sei sich einig gewesen, dass eine unkommentierte Verbreitung auch nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist zum 31. Dezember 2015 verhindert werden soll. Ob es möglicherweise eine kommentierte Veröffentlichung geben wird, blieb zunächst offen.

Nach Angaben Bausbacks verständigten sich die Minister weiter darauf, die strafrechtlichen Fragen des Themas an die Generalstaatsanwälte zu übergeben, die im November mit dem Generalbundesanwalt tagen. Er betonte: „Die vorhandenen Mittel des Strafrechts wollen wir konsequent ausschöpfen - das sind wir den Opfern des Holocausts und ihren Angehörigen schuldig.“ Deutschland habe eine besondere historische Verantwortung, der man gerecht werden müsse. „Die Weltöffentlichkeit beobachtet genau, wie wir mit dieser menschenverachtenden Schrift umgehen.“

Niedersachsens grüne Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hatte zuvor gewarnt, ein Verbot der Hetzschrift sei nicht länger durchzusetzen. Sie schlug vor, ab 2016 eine Veröffentlichung mit wissenschaftlicher Kommentierung zu erlauben. Dann könne Hitlers Hetzschrift unter Umständen „präventive Wirkung entfalten“, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa. Das Münchner Institut für Zeitgeschichte arbeitet seit Jahren an einer kommentierten Ausgabe, die nach dem Auslaufen der Urheberrechte veröffentlicht werden soll.

Bausback hatte sich am Mittwochnachmittag nicht explizit zu einer kommentierten Ausgabe äußern wollen. Wenn es eine wissenschaftlich kommentierte Ausgabe gebe, die sich klar von dem Inhalt abgrenze, sei eine nicht-strafbare Veröffentlichung unter Umständen möglich, sagte seine Sprecherin. Das müsse im Einzelfall und anhand des konkreten Textes von Gerichten beurteilt werden.

Die Frage sei nicht nur unter Juristen umstritten, betonte Niewisch-Lennartz. Sie könne gut verstehen, dass es etwa für jüdische Verbände „eine fast unerträgliche Vorstellung“ sei, dass das Buch wieder in Deutschland zu kaufen wäre. „Ich glaube aber nicht, dass man ein Sondergesetz machen kann, das nur auf das Verbot eines Buches ausgerichtet ist.“

Zudem sei es wenig erfolgversprechend, da das Buch bereits jetzt im Ausland und im Internet „praktisch an jeder Ecke zu kaufen“ sei. Daher ergebe es Sinn, eine gezielte Veröffentlichung samt Kommentierung zu unterstützen. Denn „eine aktive, kritische Auseinandersetzung“ mit dem Text sei zurzeit nicht möglich.

Dies unterstützt auch der Historikerverband: Die Veröffentlichung einer kritischen Edition sei am besten geeignet, der gefährlichen Mythisierung von Hitlers „Mein Kampf“ entgegenzuwirken, sagte eine Sprecherin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Adolf Hitler hatte das Buch 1924 während seiner Inhaftierung in der Festung Landsberg geschrieben. 1943 waren in Deutschland nahezu zehn Millionen Exemplare verbreitet. Es wurde in sechzehn Sprachen übersetzt und auch nach 1945 im Ausland mehrfach wieder aufgelegt.

Am 31. Dezember 2015, gut 70 Jahre nach Hitlers Tod, erlöschen die Urheberrechte an dem Buch. Dann kann sich der Freistaat Bayern, der die Rechte hält, nicht mehr auf das Urheberrecht beziehen, um den Nachdruck in Deutschland zu verhindern.