Mieterbund rügt Mietrechts-Änderungen
Berlin (dpa) - Der Deutsche Mieterbund hat die vom Bundestag beschlossenen Mietrechtsänderungen scharf kritisiert. „Mit diesem Gesetz werden Mieterrechte geschliffen, entweder eingeschränkt oder gleich abgeschafft“, sagte Präsident Lukas Siebenkotten der „Passauer Neuen Presse“.
Hauptproblem sei, dass sich die Begrenzung von Mieterhöhungen auf bestehende Mietverhältnisse beschränke: „Das eigentliche Problem sind die Mieterhöhungen bei Neuvermietungen. Die Neuvertragsmieten schießen durch die Decke.“ Hier sei eine gesetzliche Begrenzung nach oben notwendig. „Aber davor scheut die Politik zurück“, kritisierte Siebenkotten.
Problematisch sei auch, dass der Bundestag das dreimonatige Mietminderungsrecht während der Sanierungszeit gestrichen und Räumungen per einstweiliger Verfügung ermöglicht habe: Dies seien „die Giftzähne dieses Gesetzes, die im Interesse der Mieter eigentlich noch hätten gezogen werden müssen“.
Der Bundestag hatte am Donnerstag mit den Stimmen von Union und FDP beschlossen, dass bestimmte Mieten ab dem kommenden Jahr nicht mehr so stark erhöht werden wie bisher. Demnach dürfen die Bundesländer Mieterhöhungen in besonders begehrten Städten oder Stadtvierteln stärker deckeln. Statt um 20 Prozent dürfen Mieten dort binnen drei Jahren nur noch um bis zu 15 Prozent steigen.
Besonders umstritten ist, dass zugleich auch Mieterrechte gekappt werden. Um das Energiesparen im Zuge der Energiewende voranzubringen, dürfen Mieter über drei Monate bei energetischen Sanierungsmaßnahmen die Miete trotz Lärm- und Schmutzbelästigungen nicht mehr mindern.
Ein Punkt ist auch ein schärferes Vorgehen gegen „Mietnomaden“. Zahlen sie keine Miete oder lassen Wohnungen verwahrlosen, kann künftig schneller eine Zwangsräumung veranlasst werden.
Nach Auffassung der SPD ist die Verschärfung des Mietrechts verfassungsrechtlich bedenklich. Ein ursprünglich gegen Mietnomaden gerichteter Passus könne Millionen von unbescholtenen Mietern schwere Nachteile bringen, warnte die SPD-Rechtsexpertin Christine Lambrecht in der „Augsburger Allgemeinen“. „Der Mieterschutz für viele Millionen Bewohner darf nicht ausgehöhlt werden, um ein paar wenige Mietnomaden per Zwangsräumung vor die Tür zu setzen.“Mieter könnten so ihre Wohnung verlieren, „ohne dass überhaupt gerichtlich entschieden ist, ob die Kündigung und die Räumung gerechtfertigt waren“. Dies sei verfassungsrechtlich höchst bedenklich.