Nach 25 Jahren neue Spur im Fall Barschel
Kiel/Hamburg (dpa) - Knapp ein Vierteljahrhundert nach dem mysteriösen Tod von Uwe Barschel in einem Genfer Hotelzimmer gibt es eine neue Spur.
Spezialisten des Kieler Landeskriminalamts haben an der Kleidung des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten den genetischen Fingerabdruck eines Unbekannten entdeckt. Dies sagte der ehemalige Kieler CDU-Landtagsabgeordnete Werner Kalinka - der die Untersuchung 2010 angeregt hatte - am Samstag der Nachrichtenagentur dpa. Er bestätigte damit einen Bericht der „Welt am Sonntag“.
Danach haben die Ermittler Rückstände von DNS (engl.: DNA) einer fremden Person auf der Strickjacke, den Socken und der Krawatte sichergestellt, die der CDU-Politiker in der Nacht seines Todes im Genfer Hotel „Beau Rivage“ trug. Auch auf einem Hotel-Handtuch seien Spuren entdeckt worden. „Es haben sich an Socken und der Krawatte mindestens eine zweite DNA-Spur gefunden, die nicht von Barschel stammt. Die ist auch deutlich ausgeprägter als in anderen Bereichen“, sagte Kalinka dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag (shz).
Barschel war wegen eines politischen Skandals zurückgetreten und am 11. Oktober 1987 im Hotelzimmer tot in der Badewanne gefunden worden. Ob es Mord oder Selbstmord war, konnte bis heute nicht geklärt werden. Kalinka forderte die Staatsanwaltschaft Lübeck auf, die 1998 eingestellten Ermittlungen wieder aufzunehmen. Diese hatte damals in ihrem Abschlussbericht erklärt, es gebe derzeit keine Perspektive für weitere Untersuchungen, könne aber jederzeit wieder ermittelt werden.
Die Lübecker Anklagebehörde lehnt dies aber bislang ab. „Die Untersuchungsergebnisse bieten keine zureichenden Anhaltspunkte, die es erlaubten, eine Linie zu eventuell tatverdächtigen Personen zu ziehen“, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Thomas-Michael Hoffmann der „Welt am Sonntag“. „Prozessrechtlich können wir beim gegenwärtigen Stand der Dinge nichts weiter unternehmen.“
Dem Bericht zufolge sind die DNS-Spuren nicht mehr detailliert genug, um das Geschlecht der unbekannten Person festzustellen. Auch ein Abgleich in der BKA-Datenbank für genetische Fingerabdrücke sei nicht möglich. Sie seien aber sehr wohl gut genug, um sie mit möglichen Verdächtigen zu vergleichen. Die Staatsanwaltschaft müsse klären, ob diese neue Spur von einer unbekannte fremden Person stamme die im Hotelzimmer nichts zu suchen hatte, oder vom Zimmermädchen, sagte Kalinka: „Dies ist doch jetzt die weitere Aufgabe einer Staatsanwaltschaft.“
Die Ermittlungen im Fall Barschel standen über die Jahre immer wieder im Zeichen von Pleiten, Pech und Pannen. Noch im vergangenen Jahr hatte Barschels Witwe Freya Strafanzeige wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt gestellt, weil bei der Staatsanwaltschaft Lübeck ein fremdes Haar aus Barschels Genfer Hotelbett verschwunden war.